Guten Tag,
ich würde mich gerne, für das kommende Wintersemester, auf einen Studienplatz im Studiengang Wirtschaftsinformatik (B.Sc) an der Uni Hamburg bewerben.
Da ich, der Corona Krise geschuldet, in Kurzarbeit bin, habe ich das Angebot “studyfreenow” von der SRH Fernschule wahrgenommen, um zu schauen, ob der genannte Studiengang meinen Vorstellungen entspricht. Dieses Angebot endet automatisch nach 6 Monaten, ohne dass es einer Vertragskündigung meinerseits bedarf. Ich habe weder eine Immatrikulationsbescheinigung, noch einen Studentenausweis erhalten, noch habe ich zu Beginn eines Semesters gestartet. Desweiteren habe/hatte ich nie die Absicht, an dieser Hochschule einen Abschluss anzustreben.
Ich habe lediglich an einem Online Test zum Modul “wissenschaftliches Arbeiten - Grundlagen” teilgenommen und werde in den kommenden Monaten keine weiteren Prüfungsleistungen in anderen Modulen erbringen. Es sind also keine Studiengangsspezifischen Prüfungsleistungen erbracht worden.
Nun zu meiner Frage: Zählt dies trotzdem als eine erbrachte Studienleistung an einer deutschen Hochschule, oder kann ich die Frage, zur Immatrikulation an einer anderen Hochschule, guten Gewissens nach mit “nein” beantworten? Angenommen, dass ich es angeben müsste, was würde ich als “Startsemester” in der Online-Bewerbung nennen? Durch die Tatsache, dass ich das Angebot außerhalb der gewöhnlichen Semesterzeiten begonnen habe, würde keine der Antwortmöglichkeiten der Wahrheit entsprechen.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Beste Grüße,
Jonas Röber