Bearbeitet Einstufung des Fachsemesters
Hallo
es ist mir nicht ganz schlüssig, ob ich zu denjenigen gehöre, die in ein höheres Fachsemester eingestuft werden müsste.
Die Situation ist folgende: ich studierte von Bildungswissenschaften in den Fächern Mathematik und Ernährung.
Da ich nun gerne Gesundheitswissenschaften und Deutsch auf Berufsschullehramt in Hamburg studieren möchte, bin ich mir unsicher, ob ich zu einem höherem Fachsemester zähle, da die Fächerkombination nun ganz neu wäre.
Liebe Grüße
Re: Einstufung des Fachsemesters
Liebe SophieH,

1. Eine Bewerbung ins höhere Fachsemester wäre zum jetzigen Zeitpunkt ohnehin nicht mehr möglich, weil die Bewerbungsphase des Wintersemesters 2020/21 für die Bewerbung ins höhere Fachsemester eines grundständigen Studiengangs (i.e. Bachelor, Staatsexamen) bereits seit dem 15.07.2020 beendet ist.

2. Da es sich nicht um den gleichen Studiengang handelt, dafür müsste die Bezeichnungen des Lehramtsstudiengangs und aller Teilstudiengänge exakt übereinstimmen, können Sie sich einfach ins erste Fachsemester des Bachelorstudiengangs Lehramt an berufsbildenden Schulen bewerben. Eine erneute Bewerbung ins erste Fachsemester wäre nur bei einer exakten Übereinstimmung ausgeschlossen, die für die Lehramtsstudiengänge in nahezu keinem Fall gegeben ist.

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.
Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.

Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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