Hochschulwechsel für ein Zweitstudium

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Sonja.N
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Registriert: Mo 6. Jul 2020, 23:50

Bearbeitet Hochschulwechsel für ein Zweitstudium

Beitrag von Sonja.N »

Hallo!

Ich habe jetzt im März meinen Bachelor an einer anderen deutschen Hochschule abgeschlossen und wollte mich für das Wintersemester auf ein Zweitstudium in Hamburg bewerben.

Dazu wollte ich fragen, ob es in Ordnung ist, wenn ich bei der Bewerbung in Hamburg noch in der alten Hochschule eingeschrieben bin? Die Rückmeldefrist endet bereits Anfang August, aber die Ab- oder Zusage aus Hamburg kann man pandemiebedingt ja erst deutlich später erwarten. Daher würde ich lieber eingeschrieben bleiben, bis ich sicher weiß, ob ich in Hamburg angenommen wurde, und mich erst dann exmatrikulieren, um im Fall einer Absage meinen Status als Studierende nicht zu verlieren. Ist das in Ordnung?

Zudem habe ich noch zwei freiwillige Zusatzprüfungen aus diesem Sommersemester, die ich erst kurz vor, bzw. nach dem 20.08. ablegen kann, sodass ich mich mit einem vorläufigen Abschlusszeugnis bewerben müsste. Würden sich daraus für mich bei der Bewerbung Nachteile ergeben? (Das Studium an sich ist aber seit März abgeschlossen, es handelt sich wirklich nur um freiwillige Zusatzprüfungen).

Und eine letzte Frage würde ich gerne noch stellen: In den Informationen zum Zweitstudium in Hamburg habe ich gelesen, dass man bei einer wissenschaftlichen Begründung für das Zweitstadium bei seiner Wunschhochschule ein Hochschulgutachten beantragen muss. Das gilt aber ausschließlich für eine wissenschaftliche Begründung, habe ich das so richtig verstanden?

Herzlichen Dank und viele Grüße,
Sonja
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2687
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Hochschulwechsel für ein Zweitstudium

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Sonja,

1) Die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule ist grundsätzlich zur Immatrikulation einzureichen. Aber auch nach dem Ende der Immatrikulationsfrist kann die Exmatrikulationsbescheinigung von Ihnen nachgereicht werden.

Es ist problemlos also möglich, abzuwarten, bis Sie wissen, ob Sie an der Universität Hamburg zugelassen sind, sich erst dann an Ihrer vorherigen Hochschule zu exmatrikulieren und uns die Exmatrikulationsbescheinigung anschließend zukommen zu lassen.

Da die Exmatrikulationsbescheinigung allerdings Teil der Immatrikulationsunterlagen ist, sind Sie, bis Sie die Exmatrikulationsbescheinigung bei uns nachgereicht haben nur vorläufig immatrikuliert und erhalten auch noch keine endgültigen Semesterunterlagen.

2) Ihre zweite Frage ist mir etwas unklar.
Wenn Sie sich für einen grundständigen Studiengang (i.e. Bachelor, Staatsexamen) der Universität Hamburg bewerben, dann muss in der Regel kein Nachweis eines Studienabschlusses eingereicht werden. In der Regel bewirbt man sich mit dem Abitur als Hochschulzugangsberechtigung.
Es gibt die Möglichkeit, ein abgeschlossenes Hochschulstudium als Hochschulzugangsberechtigung zu verwenden. Dafür muss der Abschluss des Studiums aber vor dem Ende der Bewerbungsfrist liegen. Der entsprechende Nachweis ist bei der Immatrikulation zu erbringen. Das offizielle Abschlussdatum auf Ihrem Bachelorzeugnis müsste also ein Datum vor dem 20.08.2020 sein.
Sie müssten mir bitte noch ein paar zusätzliche Informationen geben, falls dieser Hinweis Ihre Frage noch nicht beantwortet hat. Vielen Dank.

3) An der Universität Hamburg gibt es grundsätzlich keine Unterscheidung von Erst- und Zweitstudiumsbewerber*innen. Die Information, die Sie vermutlich gelesen haben, bezieht sich auf die einzige Ausnahme von dieser Regelung. Diese Ausnahme gilt nur für das Zentrale Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Wenn Sie sich also nicht für einen dieser drei Studiengänge bewerben wollen, dann sind die Informationen zum Zweitstudium für Sie irrelevant.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Sonja.N
Beiträge: 3
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 23:50

Re: Hochschulwechsel für ein Zweitstudium

Beitrag von Sonja.N »

Sehr geehrter Herr Walter,

herzlichen Dank für Ihre schnelle und hilfreiche Antwort!

Was meine zweite Frage betrifft, hat mir Ihre Erläuterung trotzdem schon weitergeholfen.
Ich wollte nur sichergehen, dass es keinen Unterschied macht, wenn man sich mit einem vorläufigen Abschlusszeugnis bewirbt, um sicher zu sein, dass ich zwischen den ganzen notwendigen Formalitäten nichts übersehen habe.
Mein Erststudium ist seit März diesen Jahres abgeschlossen. Ich belege lediglich noch zwei freiwillige Zusatzprüfungen, die ich jedoch erst nach dem 20.08. abschließen kann. Daher würde ich mich mit einem vorläufigen Abschlusszeugnis bewerben. Note und Abschlussdatum bleiben aber auf beiden Zeugnissen identisch, sodass ich nach Ihrer Erklärung davon ausgehe, dass es deswegen kein Problem gibt.

Muss ich dann das offizielle Abschlusszeugnis zusammen mit der Exmatrikulationsbescheinigung nachreichen? Der Termin dazu wäre wahrscheinlich die Annahmefrist, also die sieben Tage nach Versendung des Zulassungsbescheids?

Viele Grüße,
Sonja
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Hochschulwechsel für ein Zweitstudium

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Sonja,

bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Die Frist zum Nachreichen des Abschlusszeugnisses und der Exmatrikulationsbescheinigung ist das Ende des ersten Mastersemesters, also im Falle eines Wintersemesters der 31.03. des folgenden Jahres.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Sonja.N
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Re: Hochschulwechsel für ein Zweitstudium

Beitrag von Sonja.N »

Sehr geehrte Frau Schelling,

Die späte Antwort ist kein Problem. Herzlichen Dank für die hilfreiche Information!

Viele Grüße,
Sonja Nierste
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