Sehr geehrte Damen und Herren,
ich studiere aktuell in meinem ersten Bachelor an einer andere Universität und werde dieses im Laufe dieses Sommersemesters abschließen.
Anschließend möchte ich gerne einen 2. Bachelor an der Uni Hamburg studieren.
Mir wird zum Zeitpunkt meiner Bewerbung allerdings noch nicht das Abschlusszeugnis meines ersten Bachelors vorliegen.
Habe ich hier etwas Spezielles zu beachten oder bewerbe ich mich einfach mit meinem Abiturzeugnis und reiche dann zur Immatrikulation in Hamburg meine Exmatrikulation der vorherigen Uni ein?
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Niels Moldenhauer
Lieber Niels Moldenhauer,
in der Regel erfolgt die Bewerbung für einen grundständigen Studiengang (i.e. Bachelor, Staatsexamen) mit dem Abitur als Hochschulzugangsberechtigung. Die Hochschulzugangsberechtigung ist jedoch nicht schon zur Bewerbung, sondern erst zur Immatrikulation bei uns einzureichen.
Für Bewerber*innen die sowohl das Abitur als auch ein abgeschlossenes Studium haben, gibt es alternativ die Möglichkeit, sich unter bestimmten Bedingungen mit diesem Studienabschluss als Hochschulzugangsberechtigung für einen grundständigen Studiengang der Universität Hamburg zu bewerben. Dabei wäre die folgende Regelung einschlägig:
Bezüglich der Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule kann ich Ihnen sagen, dass diese grundsätzliche zur Immatrikulation einzureichen ist. Sie können die Exmatrikulationsbescheinigung aber auch noch nach dem Ende der Immatrikulationsfrist nachreichen, wäre dann aber, bis diese nachgereicht wurde, nur vorläufig immatrikuliert.
Liebe Grüße
Thomas Walter
in der Regel erfolgt die Bewerbung für einen grundständigen Studiengang (i.e. Bachelor, Staatsexamen) mit dem Abitur als Hochschulzugangsberechtigung. Die Hochschulzugangsberechtigung ist jedoch nicht schon zur Bewerbung, sondern erst zur Immatrikulation bei uns einzureichen.
Für Bewerber*innen die sowohl das Abitur als auch ein abgeschlossenes Studium haben, gibt es alternativ die Möglichkeit, sich unter bestimmten Bedingungen mit diesem Studienabschluss als Hochschulzugangsberechtigung für einen grundständigen Studiengang der Universität Hamburg zu bewerben. Dabei wäre die folgende Regelung einschlägig:
Bitte beachten Sie, dass dies nur möglich ist, wenn das entsprechende Abschlusszeugnis des Studiums ein Abschlussdatum ausweist, welches vor dem Ende der Bewerbungsfrist liegt. Der Nachweis ist, wie bereits gesagt, zur Immatrikulation zu erbringen.Wer ein Studium an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule nach einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erfolgreich abgeschlossen hat, erwirbt mit dem Studienabschluss ebenfalls eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
(siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317116)
Bezüglich der Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule kann ich Ihnen sagen, dass diese grundsätzliche zur Immatrikulation einzureichen ist. Sie können die Exmatrikulationsbescheinigung aber auch noch nach dem Ende der Immatrikulationsfrist nachreichen, wäre dann aber, bis diese nachgereicht wurde, nur vorläufig immatrikuliert.
Liebe Grüße
Thomas Walter