Exmatrikulation vor Beginn des neues Semesters und Rückerstattung des Semesterbeitrags?

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tibor0701
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Bearbeitet Exmatrikulation vor Beginn des neues Semesters und Rückerstattung des Semesterbeitrags?

Beitrag von tibor0701 »

Hallo,

ich beende momentan gerade meine letzten Prüfungen. Ich werde mich allerdings fürs WiSe zurückmelden, falls ich nicht alle Klausuren bestehe.
Sollte ich allerdings noch im SoSe exmatrikuliert werden, weil alles klappt - erhalte ich den bereits gezahlten Semesterbeitrag dann wieder? Ich habe in dem Fall das WiSe ja nichtmal begonnen.

Vielen Dank im Voraus
Tibor
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Campus-Center - Hauke Winkler
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Re: Exmatrikulation vor Beginn des neues Semesters und Rückerstattung des Semesterbeitrags?

Beitrag von Campus-Center - Hauke Winkler »

Hallo Tibor!

Wenn Sie in einem Semester noch Prüfungsleistungen ablegen müssen, zum Beispiel für einen zweiten Prüfungsversuch, können Sie sich, nachdem alle Prüfungsleistungen absolviert sind, tagesaktuell exmatrikulieren.

Den ganzen Semesterbeitrag können Sie sich nicht zurückerstatten lassen, da u.a. die Semesterunterlagen für Sie dann bereits erstellt worden sind. Aber Sie können sich anteilig die Kosten für das Semesterticket bei der S-Bahn Hamburg GmbH erstatten lassen.

Viele Grüße
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
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tibor0701
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Re: Exmatrikulation vor Beginn des neues Semesters und Rückerstattung des Semesterbeitrags?

Beitrag von tibor0701 »

Hallo Herr Winkler,

das gilt auch, wenn ich dann vorm 1.10. exmatrikuliert bin - das WiSe also noch nicht begonnen hat?

Denn dass dann Kosten entstanden sind kann ich verstehen, doch dass ich dann 12 Euro für die satzungsgemäßen Zwecke der verfassten Studierendenschaft,
3,40 Euro für den Semesterticket-Härtefonds,
85,00 Euro für das Studierendenwerk und einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50,00 Euro für das WiSe zahle, obwohl ich in diesem dann gar nicht immatrikuliert bin, verstehe ich weniger.
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Campus-Center - Hauke Winkler
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Re: Exmatrikulation vor Beginn des neues Semesters und Rückerstattung des Semesterbeitrags?

Beitrag von Campus-Center - Hauke Winkler »

Hallo Tibor!

Wenn Sie ab dem 1.10. nicht mehr immatrikuliert sind, müssen Sie selbstverständlich auch keinen Semesterbeitrag zahlen. Es ist jedoch möglich, dass Sie keine Leistungen innerhalb Ihres Studienganges erbringen können, wenn Sie nicht immatrikuliert sind.

Bitte klären Sie also mit Ihrem Studienbüro, ob Sie für das Ablegen der letzten Prüfungen im Wintersemester 2020 immatrikuliert sein müssen. Falls das nicht der Fall ist, können Sie sich zum Ende des Sommersemesters exmatrikulieren.

Sofern Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen und die Exmatrikulation nicht explizit beantragen, werden Sie zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Studium abschließen (d.h. zum 31.03. oder 30.09), exmatrikuliert.

Viele Grüße
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
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tibor0701
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Re: Exmatrikulation vor Beginn des neues Semesters und Rückerstattung des Semesterbeitrags?

Beitrag von tibor0701 »

Hallo Herr Winkler,

bitte entschuldigen Sie die wiederholte Nachfrage.

Meine Frage war:
Es ist aktuell ungewiss, ob ich nicht im WiSe noch Klausuren wiederholen muss.
Daher werde ich den Semesterbeitrag zahlen.
Unter der Annahme, dass allerdings mit den Klausuren alles glatt geht, bin ich dann zum 30.09.2020 exmatrikuliert.
Erhalte ich in diesem Falle den voll gezahlen WiSe Semesterbeitrag wieder? Oder diesen gekürzt um eine Verwaltungspauschale aufgrund des Aufwandes zur Erstellung der Semesterunterlagen?

Vielen Dank im Voraus.
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Campus-Center - Hauke Winkler
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Re: Exmatrikulation vor Beginn des neues Semesters und Rückerstattung des Semesterbeitrags?

Beitrag von Campus-Center - Hauke Winkler »

Hallo Tibor!

Alles klar, jetzt verstehe ich! :)

In diesem Fall - wenn Sie den Semesterbeitrag für das Wintersemester zahlen werden aber ab dem 30.9. exmatrikuliert sein werden (folglich im Wintersemester nicht immatrikuliert sind), können Sie den vorsichtshalber gezahlten Semesterbeitrag für das Wintersemester in Gänze zurückfordern.

Viele Grüße
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
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