Doppelstudium

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l.neudeck
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Registriert: So 24. Jun 2018, 17:39

Bearbeitet Doppelstudium

Beitrag von l.neudeck »

Moin,
ist ein Doppelstudium an zwei unterschiedlichen Unis ohne extra Antrag möglich, wenn beide zulassungsfrei sind?

VG
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Campus-Center - Hauke Winkler
Beiträge: 279
Registriert: Di 5. Aug 2014, 10:32

Re: Doppelstudium

Beitrag von Campus-Center - Hauke Winkler »

Hallo l.neudeck!

Sofern die Universität Hamburg die Hochschule ist, an der Sie Ihr zweites Studium aufnehmen wollen, müssen Sie auch dann einen Antrag stellen, wenn dieser Studiengang zulassungsfrei ist. Sind Sie bereits an der Universität Hamburg eingeschrieben und möchten das zweite Studium an einer anderen Hochschule aufnehmen, müssen Sie an der Universität Hamburg keinen Antrag auf ein Doppelstudium stellen - in dem Fall entscheidet die andere Hochschule über die Möglichkeit des Doppelstudiums.

Viele Grüße
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
Campus-Center
Universität Hamburg
lara.unihh
Beiträge: 3
Registriert: Fr 31. Jul 2020, 13:47

Re: Doppelstudium

Beitrag von lara.unihh »

Hallo liebes Campus-Team!

Und wie ist das, wenn man sich gleichzeitig für zwei Studiengänge an verschiedenen Unis beworben hat und zum gleichen Semester das Doppelstudium aufnehmen würde?
Aktuell habe ich noch keinen Ablehnungs-/Zulassungs-Bescheid von der Uni Hamburg, allerdings von der anderen Uni und müsste mich dort immatrikulieren bevor ich den Bescheid der Uni Hamburg bekomme.
Ich hatte in der Bewerbung noch keinen Antrag auf ein Doppelstudium gestellt — Wäre ein solches Vorhaben dann zum Wintersemester überhaupt noch möglich?

Ich habe noch einige weiterführende Fragen:
Ist ein Doppelstudium ein legitimer Grund für ein Teilzeitstudium (für Studiengang an der Uni Hamburg)? Wie wäre das, man alternativ ein paar weniger Verantstaltungen belegt (also nicht offiziell in Teilzeit studiert): Gibt es eine bestimmte minimale Anzahl an Veranstaltungen oder an erworbenen Credit-Points pro Semester? Kann es zu administrativen Problemen kommen, wenn man dadurch das Master-Studium um zwei Semester verlängert (also abgesehen von organisatorischem Aufwand und ggf. Probleme mit Bafög)? Müsste man dann bspw. eine Studienberatung in Anspruch nehmen und wann wäre diese „fällig“?
Falls man nach einem Semester feststellt, dass das Pensum doch zu hoch ist, dürfte man dann ein oder mehrere Urlaubssemester nehmen? Was wäre hierbei die maximale Anzahl? Wenn man stattdessen das Studium abbrechen würde, könnte man dieses dann zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufnehmen (natürlich mit einer neuen Bewerbung, u.U. für ein höheres Fachsemester)?

Vielen Dank und beste Grüße!
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Campus-Center - Hauke Winkler
Beiträge: 279
Registriert: Di 5. Aug 2014, 10:32

Re: Doppelstudium

Beitrag von Campus-Center - Hauke Winkler »

Hallo lara.unihh!
  • Ich kann leider keine Bewerbung mit der von Ihnen im Forum hinterlegten E-Mail-Adresse finden, daher kann ich Ihnen hier nur den allgemeinen Link zu den Bescheidterminen geben.
  • Ja, Sie können Ihre Bewerbung bis Ende der Bewerbungszeit noch bearbeiten. Bitte geben Sie uns dazu über das Kontaktformular bescheid, dann öffnen wir die Bewerbung wieder.
  • Bei einem Teilzeitstudium verlängern sich die Termine und Fristen der Hochschulprüfungsordnungen im Regelfall in der Weise, dass ein Fachsemester zwei Hochschulsemestern entspricht. Da die Prüfungsordnungen der Studiengänge der Universität Hamburg überwiegend keine Fristen mehr vorsehen, die sich im Falle eines Teilzeitstudiums verlängern würden, ist die Beantragung eines Teilzeitstudiums nur für die Studiengänge Rechtswissenschaft (Staatsexamen), Betriebswirtschaftslehre (B. Sc.), Business Administration (M. Sc.) und Lehramt an Beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften (B.Sc. und M.Sc.) von Bedeutung.
  • Ein wichtiger Grund für eine Beurlaubung liegt in der Regel bei folgenden Umständen vor:
    • eine Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt
    • die Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen
    • ein Studienaufenthalt an in- und ausländischen Hochschulen in Studiengängen ohne studienbegleitendes Prüfungssystem zur unmittelbaren Vorbereitung auf eine Abschlussprüfung für ein Semester (d.h. gilt NICHT für Bachelor- und Masterstudiengänge)
  • Sobald Sie in einem Studiengang Leistungen erbracht haben, müssen Sie sich für eine erneute Bewerbung auf denselben Studiengang in ein höheres Fachsemester bewerben. Bitte beachten sie aber, dass nicht alle Studiengänge immer solche Plätze anbieten.
Da Sie aber schon über Teilzeitstudium, Beurlaubung und Abbruch des Doppelstudiums nachdenken: Vielleicht ist aber auch die umgekehrte Herangehensweise an ein Doppelstudium interessant - zumindest mal drüber nachdenken: Erstmal ein Fach studieren und dann schauen, ob man unterfordert ist. Falls das der Fall ist, können Sie immer noch ein Doppelstudium beginnen. :)

Viele Grüße
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
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lara.unihh
Beiträge: 3
Registriert: Fr 31. Jul 2020, 13:47

Re: Doppelstudium

Beitrag von lara.unihh »

Vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort!

Leider ist eine spätere Aufnahme des Studiums u.U. nicht möglich, weil der Studiengang auf den ich mich an der Uni HH beworben habe möglicher Weise in einem Jahr in der aktuellen Form nicht mehr angeboten wird.

Die Bewerbungsfrist für dieses Fach ist bereits abgelaufen, deshalb gehen ich davon aus, dass die Bewerbung nicht mehr bearbeitet werden kann.

Verstehe ich Ihren dritten Punkt richtig, dass man quasi Teilzeit studieren kann ohne ein Teilzeitstudium zu beantragen? Aber gibt es bei einem Teilzeitstudium nicht Vorteile, z.B. bzgl. der Regelstudienzeit und der Anmeldungen zu Verantstaltungen?
Gibt es denn eine minimale Anzahl zu belegender Veranstaltungen pro Semester?

Vielen Dank nochmal und schönes Wochenende!
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Campus-Center - Hauke Winkler
Beiträge: 279
Registriert: Di 5. Aug 2014, 10:32

Re: Doppelstudium

Beitrag von Campus-Center - Hauke Winkler »

Hallo lara.unihh!

Konkrete Vorteile für ein Teilzeitstudium gibt es nur in den Studiengängen Rechtswissenschaft (Staatsexamen), Betriebswirtschaftslehre (B. Sc.), Business Administration (M. Sc.) und Lehramt an Beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften (B.Sc. und M.Sc.). In den anderen Studiengängen sehen die Prüfungsordnungen der Studiengänge der Universität Hamburg keine Fristen mehr vor, die sich im Falle eines Teilzeitstudiums verlängern würden.

Bei einem Teilzeitstudium verlängern sich die Termine und Fristen der Hochschulprüfungsordnungen im Regelfall in der Weise, dass ein Fachsemester zwei Hochschulsemestern entspricht. D.h. mit einem Teilzeitstudium erhöht sich auch die Regelstudienzeit für jedes Semester, das in Teilzeit studiert wird um ein Semester. Sie müssen hierbei allerdings beachten, dass Sie für das Semester, in dem Sie die Abschlussprüfung ablegen, kein Teilzeitstudium beantragen können. Es gibt derzeit keine maximale Studiendauer für ein Studium an der Uni Hamburg. Sie werden derzeit auch bei Überschreiten der doppelten Regelstudienzeit zuzüglich zweier Semester nicht ohne weiteres exmatrikuliert.

Viele Grüße
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
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lara.unihh
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Registriert: Fr 31. Jul 2020, 13:47

Re: Doppelstudium

Beitrag von lara.unihh »

Alles klar, dankeschön! :)
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