Hallo DanaH!
Kommt drauf an
Sofern Sie Staatsbürger*in der EU sind und/oder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, stehen Ihnen drei Zulassungsverfahren für grundständige Studiengänge offen:
- Die zentrale Vergabe (ZV) von hochschulstart.de für die Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin. Sie können sich auf alle drei Studiengänge gleichzeitig bewerben.
- Die Bewerbung über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV). Eine Übersicht der darüber laufenden Studiengänge finden Sie hier. Hier können Sie sich auch auf bis zu drei Studiengänge bewerben.
- Die lokale Bewerbung an der Universität Hamburg. Dies betrifft die übrigen restlichen grundständigen Studiengänge.
Bei Nicht-EU-Bewerber*innen fällt die ZV weg, hier bewerben Sie sich auch für Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin lokal. Nicht-EU-Bewerber*innen stehen also zwei Vergabeverfahren offen: lokal und DoSV.
Konkret sehen die Kombinationsmöglichkeiten so aus:
Als EU-Bewerber*in können Sie sich
- entweder für bis zu drei der ZV-Studiengänge und bis zu drei DoSV-Studiengänge bewerben
- oder für die drei ZV-Studiengänge und einen lokal verwalteten Studiengang.
Als Nicht-EU-Bewerber*in können Sie sich
- entweder für einen lokal verwalteten Studiengang (in diesem Fall betrifft das auch Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie) bewerben
- oder für bis zu drei DoSV-Studiengänge.
Niemals können Sie sich gleichzeitig auf einen lokal verwalteten Studiengang und einen DoSV-verwalteten Studiengang bewerben.
Ich hoffe, das schafft Ihnen Klarheit!
Viele Grüße
Hauke Winkler