Übergang Bachelor Master mit ausstehender Abschlussarbeit

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juwe08
Beiträge: 3
Registriert: Mo 3. Aug 2020, 16:53

Bearbeitet Übergang Bachelor Master mit ausstehender Abschlussarbeit

Beitrag von juwe08 »

Hallo liebes Team des Campus Centers,

der Start zur Anfertigung meiner Bachelorarbeit hat sich leider ein wenig verzögert, weshalb ich diese wohl erst im Oktober/November abgeben werde (letzte ausstehende Prüfungsleistung). Hierfür muss ich ja weiterhin an der UHH immatrikuliert sein, weshalb ich mich logischerweise auch für das WiSe 20/21 einschreiben werde.

Nun wurde ich für den MSc BWL an der UHH zugelassen, welcher ebenfalls im WiSe 20/21 startet und für den ich mich gerne verbindlich einschreiben möchte nachdem ich den entsprechenden Antrag online gestellt bekomme.

Meine Frage also:
Wie kann das mit der Immatrikulation funktionieren? Gilt die Immatrikulation in meinem Bachelorstudiengang für das WiSe 20/21 dann auch bereits, sodass ich mich quasi parallel schon zu Masterkursen anmelden kann, obwohl ich die Bachelorarbeit noch nicht abgegeben habe (die Vorlesungen beginnen ja ohnehin erst Anfang November)? Bin ich dann im BA und im 1.Semester des MSc gleichzeitig eingeschrieben? Wie wird das in Stine und mit den Semesterunterlagen geregelt?


Lieben Dank vorab für eure Hilfe!
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Campus-Center - Hauke Winkler
Beiträge: 279
Registriert: Di 5. Aug 2014, 10:32

Re: Übergang Bachelor Master mit ausstehender Abschlussarbeit

Beitrag von Campus-Center - Hauke Winkler »

Hallo juwe08!

wenn sich Ihr aktuelles Studium in der Abschlussphase befindet und gleichzeitig ein anschließendes Studium aufgenommen werden soll, muss bei der Immatrikulation lediglich eine formlose Erklärung darüber eingereicht werden, dass sich das aktuelle Studium in der Abschlussphase befindet. Ein formaler Nachweis ist nicht erforderlich. Das aktuelle Studium muss in dem Fall nach einem Semester des Parallelstudiums abgeschlossen werden. Liegt der Abschluss mit Ende des Semesters nicht vor, können die Studiengänge nicht parallel weiter studiert werden, sondern Sie müssen sich entscheiden, für welchen der Studiengänge Sie eingeschrieben bleiben möchten. Ein nachträglicher Antrag auf ein Doppelstudium ist in dem Fall nicht möglich.

Sie werden in den neuen Studiengang an der Universität Hamburg zunächst nur vorläufig immatrikuliert. Das bedeutet, dass Sie einen Studierendenausweis und das Semesterticket für das ganze Semester und für den alten Studiengang erhalten. Eine Semesterbescheinigung kann Ihnen jedoch erst ausgestellt werden, wenn die Exmatrikulationsbescheinigung des früheren Studiengangs vorliegt.

Viele Grüße
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
Campus-Center
Universität Hamburg
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