Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte meinen Studiengang wechseln und wechsle von der UHH an die HAW. Diese möchte nun eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung sagt - soweit ich weiß - aus, dass man kein Modul nicht geschafft hat bzw. 3 Mal durchgefallen ist und somit nicht weiterstudieren darf. Ich habe Pharmazie studiert, wo die 3-Mal-Durchfallen Regelung nicht zutrifft. Nun bekomme ich vom Landesprüfungsamt für Heilberufe ein Dokument ausgestellt, dass bestätigt, dass ich noch an keinem Stex teilgenommen habe. Aber: Ich finde keine Unterlagen darüber, dass diese 3-Mal-Durchfallen Regelung in Pharmazie nicht besteht. Also das man so oft durchfallen kann, wie man möchte.
Steht das irgendwo niedergeschrieben?
Danke für die Antwort und mit freundlichen Grüßen!