Re: Härtefall Formular bei Krankheit

Antworten
Benutzeravatar
Campus-Center - Hauke Winkler
Beiträge: 279
Registriert: Di 5. Aug 2014, 10:32

Re: Härtefall Formular bei Krankheit

Beitrag von Campus-Center - Hauke Winkler »

Noch eine Erläuterung:
  • Ihre Bewerbung ist zur Zeit nicht ungültig.
  • Zum erneuten Upload des neuen formulars ist eine Bearbeitung der Bewerbung nötig.
Viele Grüße
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
Campus-Center
Universität Hamburg
Benutzeravatar
Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9862
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Härtefall Formular bei Krankheit

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo!

Wenn die in dem Formular abgefragten Informationen schon in Ihrem Gutachten zu finden sind, müssen Sie das Formular nicht zusätzlich einreichen. Das Formular dient der Unterstützung der Gutachtenden, da uns häufig Fragen dazu erreichen, was in den Gutachten stehen muss. Wenn Sie das Formular nicht einreichen, hat das also nicht zur Folge, dass Ihr Antrag abgelehnt wird.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Benutzeravatar
Campus-Center - Michael Gautzsch
Beiträge: 1972
Registriert: Mo 7. Dez 2015, 11:11

Re: Härtefall Formular bei Krankheit

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Hallo!

Es wird zuerst geprüft, ob Sie über die Quote der Leistung (Note der Hochschulzugangsberechtigung) oder über die Quote der Wartezeit zugelassen werden können. Wenn Sie über eine der beiden Quoten zugelassen werden, kommt der Härtefall nicht zum Tragen und wird in der Auswahl nicht weiter berücksichtigt. Wenn Sie in den beiden Quoten nicht zugelassen werden können, wird geprüft, ob Sie in der Quote der Härtefälle zugelassen werden können.

Das hat den Hintergrund, dass wenn sich z.B. jemand mit der Note 1,0 plus sich mit einem stattgegebenen Härtefallantrag bewirbt und die Bewerbung eine „normale“ Zulassung erhält, dann war der Härtefallantrag nicht notwendig für die Zulassung. Wenn die Bewerbung also über die Quote der Leistung „normal“ zugelassen wird, wird dieser Platz in der Quote für Härtefälle wieder freigegeben, damit andere Härtefälle berücksichtigt werden können, die nicht „normal“ zugelassen werden können.
Bezüglich der Frage, wann Sie nun mit einer Rückmeldung rechnen können: Ende nächste Woche werden wir das Ranking für das Auswahlverfahren freigeben. Wenn Ihnen sofort ein Zulassungsangebot oder eine Zulassung erteilt werden kann, finden Sie den Bescheid entweder am 07.09. oder 09.09. in Ihrem Bewerbungsaccount der Uni Hamburg. Sie werden darüber auch per E-Mail informiert. Dabei macht es zeitlich keinen Unterschied, ob Sie eine Zulassungsmöglichkeit über die Quote der Leistung, Wartezeit oder der Härtefälle erhalten, da die technischen Berechnungen und Ablaufe fließend sind.
Das DoSV ist aber ein dynamisches Verfahren. Daher kann es natürlich auch sein, dass Sie nicht sofort eine Zulassungsmöglichkeit erhalten. In dem Fall wird der Status „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“ angezeigt. In dem Fall müssen Sie Geduld haben, ob noch zu einem späteren Zeitpunkt ein Zulassungsangebot oder eine Zulassung möglich ist. Sollten Sie bis zum Ende der Koordinierungsphase noch kein Zulassungsangebot oder Zulassung erhalten, informieren Sie sich bitte vorab zum Nachrückverfahren unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ecken.html.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Benutzeravatar
Campus-Center - Michael Gautzsch
Beiträge: 1972
Registriert: Mo 7. Dez 2015, 11:11

Re: Härtefall Formular bei Krankheit

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Hallo!

Mit 1,6 erhalten sie wahrscheinlich keine Zulassung in der Quote der Leistungen(AdH).
Es gibt aber noch die Konstellation, dass es mehr bewilligte Härtefälle gibt, als Studienplätze über die Härtefallquote vergeben werden können. Wenn es mehr bewilligte Härtefälle gibt, als Plätze in der Härtefallquote zur Verfügung stehen (5% der gesamten Studienplätze), kann es sein, dass jemand trotzdem keine Zulassung erhält, auch wenn der Härtefall genehmigt ist. In dem Fall erhält man am Ende der Koordinierungsphase einen Ablehnungsbescheid.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten