Doppelte Immarikulation

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Johanna Trosien
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Bearbeitet Doppelte Immarikulation

Beitrag von Johanna Trosien »

Liebes Campus Center,

ich beende in Kürze meinen Bachelor und werde meine Arbeit am 29.09. abgeben.
Danach muss ich nur noch eine mündliche Prüfung ablegen, was ich gern Mitte Oktober tun möchte (das Datum ist auch vom Zulassungsbescheid schon abgesegnet).

Da am 01. Oktober das WiSe 20/21 beginnt und ich in diesem Semester auch meinen Master an einer anderen Universität beginnen möchte, wäre ich folglich für ca. zwei Wochen doppelt immatrikuliert. Ist das zulässig und muss ich dafür evtl. einen Antrag stellen? Ich würde mich selbstverständlich nach der Prüfung direkt exmatrikulieren.

Vielen Dank und liebe Grüße,
Johanna Trosien
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Campus-Center - Hauke Winkler
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Re: Doppelte Immarikulation

Beitrag von Campus-Center - Hauke Winkler »

Hallo Frau Trosien!

Wenn sich Ihr aktuelles Studium in der Abschlussphase befindet und gleichzeitig ein anschließendes Studium aufgenommen werden soll, muss bei der Immatrikulation lediglich eine formlose Erklärung darüber eingereicht werden, dass sich das aktuelle Studium in der Abschlussphase befindet. Ein formaler Nachweis ist nicht erforderlich. Das aktuelle Studium muss in dem Fall nach einem Semester des Parallelstudiums abgeschlossen werden. Liegt der Abschluss mit Ende des Semesters nicht vor, können die Studiengänge nicht parallel weiter studiert werden, sondern Sie müssen sich entscheiden, für welchen der Studiengänge Sie eingeschrieben bleiben möchten. Ein nachträglicher Antrag auf ein Doppelstudium ist in dem Fall nicht möglich.

Sie werden in den neuen Studiengang an der Universität Hamburg zunächst nur unter Vorbehalt immatrikuliert. Das bedeutet, dass Sie einen Studierendenausweis und das Semesterticket für das ganze Semester erhalten. Eine Semesterbescheinigung kann Ihnen jedoch erst ausgestellt werden, wenn die Exmatrikulationsbescheinigung der früheren Hochschule vorliegt.

Viele Grüße
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
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Campus-Center - Hauke Winkler
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Re: Doppelte Immarikulation

Beitrag von Campus-Center - Hauke Winkler »

Korrektur eines Flüchtigkeitsfehlers: Was ich schrieb, kann ich sicher nur für die Universität Hamburg bestätigen (ich hatte überlesen, dass Sie sich für Ihr Masterstudium an einer anderen Universität bewerben möchten).
Da die Art, wie mit einem Doppelstudium verfahren wird, sich von Uni zu Uni unterscheidet, und da es der Universität, die die zweite Einschreibung vornimmt, obliegt, dies zu prüfen, rate ich Ihnen, sich an Ihrer neuen Universität darüber zu informieren, wie diese mit kurzfristigen Überschneidungen verfährt.

Viele Grüße
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
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Johanna Trosien
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Re: Doppelte Immarikulation

Beitrag von Johanna Trosien »

Sehr geehrter Herr Winkler,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es hat sich jetzt ein Problem ergeben an der Universität zu Köln, wo ich mich immatrikulieren möchte:

Ich muss an der Uni Köln ab dem 01.10. als Ersthörer immatrikuliert sein.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, an der Uni Hamburg als Zweithörer immatrikuliert zu sein und so seine letzte mündliche Prüfung, die für den Abschluss nötig ist, abzulegen?
Ich muss der Uni Köln eigentlich bis morgen eine Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen, um meinen Studienplatz zu behalten. Ich war allerdings vorher davon ausgegangen, dass das in Ausnahemfällen wie meinem nachreichbar ist (mein Abschluss hat sich, wie bestimmt bei vielen anderen, durch COVID-19 nach hinten verschoben).

Gibt es irgendeine Möglichkeit, der Universität Köln bis morgen eine Versicherung zu geben, dass ich an der UHH am 30.09. exmatrikuliert und bis zu meiner mündlichen Prüfung nur als Zweithörerin immatrikuliert sein werde?

Vielen herzlichen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen,
Johanna Trosien
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Doppelte Immarikulation

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Frau Troisien,

den Status "Zweithörer*in" gibt es an der Universität Hamburg nicht - in der Hinsicht können wir also leider nichts für Sie tun. Sie können aber am Fachbereich Ihres Studiengangs nachfragen, ob Sie für das Ablegen der mündlichen Prüfung noch immatrikuliert sein müssen. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie sich jetzt bereits auf Antrag zum 30.09. exmatrikulieren und eine Exmatrikulationsbescheinigung mit diesem Datum erhalten. Bis morgen wird das allerdings nicht mehr klappen,da Sie zunächst die Antwort des Fachbereichs abwarten müssen und auch der Antrag auf Exmatrikulation ca 3 Werktage für die Bearbeitung benötigt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Johanna Trosien
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Re: Doppelte Immarikulation

Beitrag von Johanna Trosien »

Sehr geehrte Frau Scheling,

vielen Dank für Ihre Antwort. Mein Prüfungsmanager sagte mir bereits, dass ich, solange ich noch Prüfungen abzulegen habe, immatrikuliert sein muss. Dies war seine Aussage bevor der Ernst meiner Lage klar war. Sollte ich erneut fragen und nach einer Sonderregelung fragen?

Mit freundlichen Grüßen,
Johanna Trosien
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Doppelte Immarikulation

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Frau Troisien,

Ich würde lieber noch einmal bei der Universität zu Köln nachhaken. Übergänge der Immatrikulation zwischen zwei Studiengängen sind relativ normal, daher könnte ich mir vorstellen, dass sich dort eine Ausnahme bezüglich des Termins des Einreichens der Exmatrikulationsbescheinigung machen lässt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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