Wartesemester

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millistern
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Registriert: Mo 25. Jan 2016, 01:11

Bearbeitet Wartesemester

Beitrag von millistern »

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann!
Ich schließe jetzt im März mein Bachelorstudium (nicht Uni HH) ab und möchte mich dann zum Wintersemester 16/17 an der Uni HH für den Master Psychologie bewerben.
Ich würde mich aus versicherungstechnischen Gründen gerne für diese Sommer in ein zulassungsfreies Fach einschreiben.

Ist das zum jetztigen Zeitpunkt überhaupt noch möglich und welchen Einfluss hat das auf meine Masterbewerbung im Oktober? Gilt das dann als Zweitstudium?

Dadurch würde mir ein Wartesemester entgehen. Wäre es dann besser, sich nicht einzuschreiben?

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße!
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Wartesemester

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo millistern,

An der Uni Hamburg gibt es derzeit keine zulassungsfreien grundständigen Studiengänge (d.h. Studiengänge, zu denen Sie ohne einen ersten Hochschulabschluss Zugang haben). Daher ist eine Einschreibung für eine solchen Studiengang zum Sommersemester leider nicht möglich.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Universität Hamburg
millistern
Beiträge: 2
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Re: Wartesemester

Beitrag von millistern »

Danke für die schnelle Antwort. Man könnte sich ja auch an einer anderen Universität einschreiben. Wie wären dann die Regeln der Uni Hamburg?
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Wartesemester

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo millistern,

Auf die Masterbewerbung hat es so gut wie keinen Einfluss, ob Sie zwischen dem Abschluss Ihres Bachelorstudiums im März und der Bewerbung im Juni/Juli an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind oder nicht. Ob ein Studium ein Zweitstudium darstellt, ist für die Bewerbung an der Uni Hamburg mit Ausnahme der Studiengänge, für die die Bewerbung über hochschulstart.de erfolgt (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie) irrelevant. Das Wartesemester, das Sie erhalten würden, wenn Sie sich nicht an einer anderen Hochschule einschreiben, wäre für die Bewerbung aller Wahrscheinlichkeit nach auch nicht ausschlaggebend, auch wenn man dies nicht mit Sicherheit sagen kann, da die Anzahl der für eine Zulassung über die Wartezeitquote nötigen Wartesemester immer von der Anzahl der Bewerber/innen im jeweiligen Verfahren, deren Wartezeiten und der Anzahl der Studienplätze, die über die Wartezeitquote vergeben werden, abhängt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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