Liebe Sandy,
ich nehme für die Beantwortung Ihrer Anfrage an, dass Sie aktuell in einem Bachelorstudiengang studieren.
An der Universität Hamburg wurden die Bachelor-Lehramtsstudiengänge zum Wintersemester 2020/21 neugestaltet. Eine Bewerbung für den alten Bachelorstudiengang
Lehramt an Gymnasien ist also nicht mehr möglich. An dessen Stelle ist der neue Bachelorstudiengang
Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) getreten.
Die nächste Bewerbungsmöglichkeit für den Bachelorstudiengang
Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) wäre dann zum Wintersemester 2021/22. Die Bewerbungsphase des Wintersemesters 2021/22 beginnt voraussichtlich am 01.06.2021, allerdings sollten Sie sich vorher nochmals über mögliche Änderungen auf unserer entsprechenden Webseite informieren:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung.html.
Sie müssten sich dann ins erste Fachsemester dieses Studiengangs bewerben.
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“):
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.
Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Im Rahmen der Anerkennung bereits vorhandener Leistungen wird dann auch eine Hochstufung in das Ihren Leistungen angemessene Fachsemester vorgenommen.
Sie können aber um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Liebe Grüße
Thomas Walter