Liebe lolita,
1) Ich wollte mich erkundigen, ob es dieses Jahr aufgrund von mehr Bewerbungen eng werden könnte mit diesem Schnitt.
Aktuell liegt der Grenzwert für die Zulassung für Rechtswissenschaft bei 1,7. Allerdings ist damit zu rechnen, dass sich dieser Wert im Verlauf der Koordinierungsphase noch verschieben wird. Sie müssen bedenken, dass man sich im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) für mehrere Studiengänge an mehreren Universitäten bewerben kann. Sobald Bewerber*innen ein Zulassungsangebot annehmen, scheiden alle anderen Bewerbungen aus und entsprechend werden neuen Zulassungsangeboten laufend unterbreitet.
Ich kann Ihnen aber natürlich nicht garantieren, dass Sie Zulassungsangebot erhalten werden, da ich das Annahmeverhalten der Bewerber*innen nicht prognostizieren kann. Ihre Chancen sollten aber mit der von Ihnen genannten Note relativ gut stehen.
2) Zudem stelle ich mir die Frage, ob man trotz einer Zulassung von einer anderen Uni an einem möglichen Nachrückverfahren bei der Uni HH teilnehmen könnte, wenn man die andere Bewerbung zurückzieht.
Ich würde Ihnen raten, etwas abzuwarten, da laufend neue Zulassungsangebote erfolgen und es gut möglich ist, dass Sie auch für Ihre Bewerbung an der Universität Hamburg noch ein Zulassungsangebot erhalten.
Ihre Bewerbung an der Universität Hamburg sollte in jedem Fall am höchsten priorisiert sein, da es sonst aufgrund der
Koordinierungsregeln innerhalb des DoSV jederzeit zu einem Ausscheiden Ihrer Bewerbung an der Universität Hamburg kommen kann.
Sollten Sie kurz vor Ende der Koordinierungsphase kein Zulassungsangebot der Universität Hamburg vorliegen, wäre es sehr riskant, eine andere Bewerbung zurückzuziehen, für die ein Zulassungsangebot vorliegt. Die Chancen im Nachrückverfahren noch einen Studienplatz zu erhalten sind eher gering, da dafür voraussichtlich nur sehr wenige Studienplätze zur Verfügung stehen werden.
Liebe Grüße
Thomas Walter