Lieber Herr Jil,
Eine Zugangsvoraussetzung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Kriminologie ist ein ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium in den Fächern Soziologie, Psychologie, Rechtswissenschaft oder in einem anderen Fach, das in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Studium der Kriminologie steht. Das erste Hochschulstudium muss dabei mindestens 8 Semester Regelstudienzeit entsprechend 240 Leistungspunkten aufweisen. Ein regulärer Bachelorabschluss mit 6 Semestern Regelstudienzeit und 180 Leistungspunkten (wie ihn die Universität Hamburg z.B. in den Fächern Soziologie und Psychologie anbietet) reicht so für eine Bewerbung für diesen Studiengang nicht aus. Von den an der Universität Hamburg angebotenen Studiengängen mit erstem Abschluss käme daher nur der Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen) in Frage, wenn Sie die Anforderungen für die Bewerbung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Kriminologie allein auf der Basis Ihres ersten Abschlusses erfüllen möchten.
Es gibt aber die Möglichkeit, bei kürzerer Studiendauer Äquivalente für die fehlenden Leistungspunkte zu erbringen. Wie diese Äquivalente aussehen sollten und wie Sie diese am besten parallel zu einem regulären Bachelorstudium oder nach dem Abschluss eines regulären Bachelorstudiums erbringen können, fragen Sie am besten direkt beim Institut für Kriminologische Sozialforschung, das den Masterstudiengang anbietet, nach. Kontaktdaten finden sie hier:
http://www.wiso.uni-hamburg.de/professu ... rdination/ Dort können Ihnen ggf. auch Informationen zu den Chancen auf dem Arbeitsmarkt nach dem Studium des Weiterbildenden Masterstudiengangs Kriminologie gegeben werden. Eine Kurzübersicht über die beruflichen Perspektiven nach dem Abschluss dieses Studiengangs finden Sie auch hier:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... 1274172400
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling