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DeryaOe
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Registriert: Sa 13. Jul 2019, 15:31

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Beitrag von DeryaOe »

Hallo,

ich habe eben mein Online-Immatrikulationsantrag abgeschickt und meine Frage wäre: Ich muss keine Kopie von meinem Ausweis hochladen, wenn ich ein deutsches Abitur habe, oder?

Und die zweite Frage wäre: Ich habe bei dem Krankenversicherungsnachweis aus Versehen die Datei abgeschickt, wo neben dem KV-Nachweis auch mein Zeugnis und Unbedenklichkeitsschein im pdf dabei war. Ist das weiterhin schlimm?

Und ist es eigentlich verwirrend, wenn auf dem Abiturzeugnis die Geburtsname steht und man mittlerweile verheiratet ist und anders heißt? Ich hatte schon am Anfang dieses Jahres die entsprechenden Nachweise wie Eheurkunde eingereicht. Bei dem Antrag habe ich das jetzt nicht nochmal gemacht.

Lg,
Derya
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2687
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Online-Unterlagen

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Derya,

1) Ich muss keine Kopie von meinem Ausweis hochladen, wenn ich ein deutsches Abitur habe, oder?

Wie Sie in der Checkliste zur Immatrikulation, die in Ihrem Zulassungsbescheid verlinkt ist, nachlesen können ist der "Nachweis Staatsangehörigkeit/Familienangehörigkeit" nur von Bewerber*innen zu erbringen, die in die Bewerbungsgruppe "Bewerbung mit HZB aus dem Ausland" fallen. Wenn Sie sich mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. das Abitur) beworben haben, dann ist von Ihnen kein Nachweis der Staatsangehörigkeit einzureichen.

2) Und die zweite Frage wäre: Ich habe bei dem Krankenversicherungsnachweis aus Versehen die Datei abgeschickt, wo neben dem KV-Nachweis auch mein Zeugnis und Unbedenklichkeitsschein im pdf dabei war. Ist das weiterhin schlimm?

Nein, dies ist kein Problem. Meine zuständigen Kolleg*innen werden den Nachweis der Krankenversicherung innerhalb der PDF-Datei zuordnen können, auch wenn noch weitere Dokumente in dieser PDF-Datei enthalten sind.

3) Und ist es eigentlich verwirrend, wenn auf dem Abiturzeugnis die Geburtsname steht und man mittlerweile verheiratet ist und anders heißt? Ich hatte schon am Anfang dieses Jahres die entsprechenden Nachweise wie Eheurkunde eingereicht. Bei dem Antrag habe ich das jetzt nicht nochmal gemacht.

Da Sie erwähnen, dass Sie eine Eheurkunde bei uns eingereicht haben, gehe ich davon aus, dass Sie bereits an der Universität Hamburg immatrikuliert sind bzw. waren. In diesem Fall liegt uns die Information über die Namensänderung bereits vor und es sollte keine Probleme mit dem abweichenden Namen auf Ihrem Abiturzeugnis geben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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