Immatrikulation – Nachreichfrist

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_kf
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Bearbeitet Immatrikulation – Nachreichfrist

Beitrag von _kf »

Liebes Campus Center,

ich habe für ein Studium an der Uni Hamburg eine Zulassung erhalten und am 7.09. die zur Einschreibung zwingend erforderlichen Unterlagen hochgeladen.
Nachreichen muss ich noch die Exmatrikulationsbescheinigung einer Hochschule, an der ich im SoSe20 noch eingeschrieben war. Die Exmatrikulation habe ich dort am 30.08. bereits beantragt; allerdings kann man dort auch auf Nachfrage den Prozess der Exmatrikulation nicht beschleunigen und ich habe bis heute keinen Nachweis darüber erhalten. Nun werde ich langsam etwas nervös und frage mich, bis wann ich den Nachweis der Exmatrikulation der vorherigen Hochschule noch bei Ihnen nachreichen kann.

Vielen Dank!
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Campus-Center - BK
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Re: Immatrikulation – Nachreichfrist

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo _kf,

das Nachreichen der Exmatrikulationsbescheinigung ist kein Problem, eine reguläre Frist haben wir dafür nicht. Aber solange diese nicht vorliegt, erhalten Sie keine endgültigen Semesterunterlagen. Reichen Sie die Bescheinigung bitte unter www.uni-hamburg.de/nachreichen nach, damit Sie dann endgültig immatrikuliert werden können.

Mit besten Grüßen,
BK
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