Hallo liebes CC-Forum,
ich habe Anfang des Monats eine Zulassung zum Studiengang Psychologie (Bsc.) erhalten und habe daraufhin den Immatrikulationsantrag ausgefüllt und abgeschickt. Zum Background: ich war im WiSe 2016 für den Studiengang Psychologie bereits ein Semester an der Uni HH immatrikuliert, habe mich aber zum SoSe 2017 exmatrikuliert.
Nun habe ich mich wie gesagt erneut eingeschrieben und habe gelesen, dass ich erst nach 4 Wochen nach Absenden des Immatrikulationsantrages die vorläufigen Unterlagen erhalte. Allerdings frage ich mich wie es mit der Zahlungsaufforderung von dem Semesterbeitrag ist. Dadurch, dass ich noch meinen alten Stine Account habe und auch meine alte Matrikelnr., bin ich mir nicht sicher, ob ich mit dem Überweisen des Beitrages auch bis zum Erhalt der vorläufigen Unterlagen warten muss, oder ob ich den Beitrag nun überweisen soll (vor dem 01.10. da sonst die erneute Exmatrikulation droht??)
Vielen lieben Dank im Voraus.
LG Anna
Liebe Anna,
die Rückmeldefrist zum 1. Oktober gilt nur für die Studierenden, die im Semester zuvor (hier SS 20) an der Uni Hamburg eingeschrieben sind und sich zum WS 20/21 zurückmelden möchten. Diese Gruppe der Studierenden erhalten Ihre Semesterunterlagen kurz nach Eingang des Semesterbeitrags.
Studierende, die sich erst zum WS 20/21 neu oder sich erneut einschreiben ohne im vorigen Semester immatrikuliert gewesen zu sein, erhalten zunächst die vorläufigen Semesterunterlagen, auch wenn sie bereits eine Matrikelnummer aus früheren Studienzeiten an der Uni Hamburg besitzen.
Sie können den Semesterbeitrag bereits jetzt überweisen, aber auch noch abwarten. Ihre Matrikelnummer, die Sie ja bei der Überweisung angegeben müssen, ändert sich nicht.
Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie auch hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... terbeitrag
Mit besten Grüßen,
BK
die Rückmeldefrist zum 1. Oktober gilt nur für die Studierenden, die im Semester zuvor (hier SS 20) an der Uni Hamburg eingeschrieben sind und sich zum WS 20/21 zurückmelden möchten. Diese Gruppe der Studierenden erhalten Ihre Semesterunterlagen kurz nach Eingang des Semesterbeitrags.
Studierende, die sich erst zum WS 20/21 neu oder sich erneut einschreiben ohne im vorigen Semester immatrikuliert gewesen zu sein, erhalten zunächst die vorläufigen Semesterunterlagen, auch wenn sie bereits eine Matrikelnummer aus früheren Studienzeiten an der Uni Hamburg besitzen.
Sie können den Semesterbeitrag bereits jetzt überweisen, aber auch noch abwarten. Ihre Matrikelnummer, die Sie ja bei der Überweisung angegeben müssen, ändert sich nicht.
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Mit besten Grüßen,
BK
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