Bearbeitet Rückerstattungsfrist bei Verzicht 2020
Sehr geehrter Herr/geehrte Frau,
guten Tag! Wenn man sich für WiSe2020 an UHH vorläufig immatrikulier und hat den Semesterbeitrag schon bezahlt, und jetzt möcht den Studeinplatz verzichten und möchte die Rückerstattung bekommen, muss die Verzichtserklärung auch vor 01.10 für dieses Semeser eingehen? Angesichts der Verzögerung der Bewerbungsphase dieses Jahr, ich hoffe die Frist könnte verlängert werden. Vielen Dank!
Re: Rückerstattungsfrist bei Verzicht 2020
Liebe*r yichen,

aktuell prüfen wir noch intern, ob eine Rückzahlung bei einem Verzicht nach Beginn des Wintersemesters 2020/21 ermöglicht werden kann. Ich würde Sie bitten, uns nochmals bezüglich dieses Anliegens über das Kontaktformular des Campus-Centers anzuschreiben, damit wir Sie dann entsprechend informieren können. Vielen Dank.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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