Liebe Romy,
für den Prozess der Semesterticketerstattung ist nicht die Universität Hamburg, sondern das Studierendenwerk Hamburg verantwortlich. Alle relevanten Informationen sind vom Studierendenwerk auf folgender Webseite veröffentlicht:
https://www.studierendenwerk-hamburg.de ... erstattung.
1) Kann es sein, dass Sie bezüglich der Antragsfrist die Informationen für die falsche Hochschule gelesen haben? Soweit ich dies erkennen kann, wird vom Studierendenwerk die folgende Frist genannt:
Der Antrag ist pro Semester zu stellen. Der Antrag auf Rückerstattung muss uns spätestens vorliegen
[...]
Für das Sommersemester bis zum
- 28. Februar des Jahres, für Studierende der Hochschule für Angewandte Wissenschaften.
- 31. März des Jahres, für Studierende der Universität Hamburg, an der Technischen Universität Hamburg, an der HafenCity Universität, an der Hochschule für bildende Künste, an der Hochschule für Musik und Theater oder an der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit und Diakonie.
Bitte beachte, dass du den Antrag bis zu den genannten Terminen gestellt haben musst, und zwar unabhängig von deiner Rückmeldung. Das Ticket kannst du nachreichen, falls du es zu den genannten Terminen noch nicht erhalten haben solltest.
(siehe
https://www.studierendenwerk-hamburg.de ... tung#c8669)
2) Nachdem Sie sich für das Sommersemester 2021 durch Zahlung des Semesterbeitrags zurückgemeldet haben, werden Ihnen die Semesterunterlagen und somit auch das Semesterticket wie üblich postalisch zugesendet. Das Semesterticket muss dann beim Studierendenwerk einreicht werden.
Nach den aktuell auf der
Webseite des Studienrendenwerks veröffentlichten Informationen ist das Semesterticket dann wie folgt einzureichen:
Das Semesterticket schicken Sie uns bitte separat an die folgende Adresse:
Studierendenwerk Hamburg
Semesterticketrückerstattung
Postfach 13 01 13
20101 Hamburg
Sie können das Ticket auch in einem Umschlag in unseren
Briefkasten am Haus Grindelallee 9 (BAföG-Amt) einwerfen. Bitte beschriften Sie
den Umschlag mit „Semesterticketrückerstattung“.
Eine Unterschrift ist also nach den aktuellen Angaben des Studierendenwerks Hamburg nicht erforderlich. Insofern können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens beauftragen, das Semesterticket beim Studienrendewerk einzureichen.
Liebe Grüße
Thomas Walter