Guten Tag,
die Abgabefristen für Abschlussarbeiten sind aufgrund der Pandemie bedingten Unzulänglichkeiten verlängert worden. Hat dies Auswirkungen auf die Frist zur Nachreichung eines Bacherlorzeugnisses, bei einer vorläufigen Zulassungsbescheinigung in einem Masterstudiengang (bisher 31.03.), oder bleibt diese so bestehen ?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Hallo daviejones23,
die Frist für den Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses wird bis zum 30.9.2021 verlängert. Ein entsprechender Hinweis wird sich zeitnah in der Uni-FAQ zum Coronavirus finden lassen: https://www.uni-hamburg.de/newsroom/int ... rende.html
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
die Frist für den Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses wird bis zum 30.9.2021 verlängert. Ein entsprechender Hinweis wird sich zeitnah in der Uni-FAQ zum Coronavirus finden lassen: https://www.uni-hamburg.de/newsroom/int ... rende.html
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Vielen Dank für die Info. Gilt dies automatisch für alle einzureichenden Zeugnisse, oder muss dies individuell beantragt/nachgewiesen werden?
Viele Grüße
Viele Grüße
Hallo daviejones23,
es handelt sich um eine pauschale Fristverlängerung. Sie müssen diese demnach nicht beantragen.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
es handelt sich um eine pauschale Fristverlängerung. Sie müssen diese demnach nicht beantragen.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
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