Sehr geehrte Damen und Herren,
für meinen Master bin ich nun in einer anderen Stadt, bevor ich umgezogen bin habe ich meine Bachelorarbeit abgegeben! Eine 4.0 - Bescheinigung und mein Kolloquium habe ich bereits! Nun würde ich mich gerne exmatriulieren. Geht dies auch auf dem Postweg oder muss ich hierfür nach Hamburg kommen? Und noch eine zweite Frage: in welcher Form muss ich das Zeugnis vorlegen ? Da ich ja noch keine richtige Note habe nur die 4.0 Bescheinigung ! Danke schonmal für ihre Antworten. Viele Grüße Friederike S
Liebe Friederike S,
Für die Exmatrikulation müssen Sie nicht nach Hamburg kommen. Sie stellen den Antrag auf Exmatrikulation online über STiNE (Studium -> Anträge), drucken den Antrag anschließend aus und senden ihn unterschrieben per Post an den Service für Studierende der Uni Hamburg. Im Antrag geben Sie als Exmatrikulationsgrund "Beendigung nach letzter Prüfung vor Zeugnisausgabe" an. Ihr Zeugnis müssen Sie in diesem Fall für die Exmatrikulation nicht vorlegen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Für die Exmatrikulation müssen Sie nicht nach Hamburg kommen. Sie stellen den Antrag auf Exmatrikulation online über STiNE (Studium -> Anträge), drucken den Antrag anschließend aus und senden ihn unterschrieben per Post an den Service für Studierende der Uni Hamburg. Im Antrag geben Sie als Exmatrikulationsgrund "Beendigung nach letzter Prüfung vor Zeugnisausgabe" an. Ihr Zeugnis müssen Sie in diesem Fall für die Exmatrikulation nicht vorlegen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Hallo Frau Schelling,
Dieser Betreff hier passt genau zu einer Sache, die mir Sorge bereitet. Folgendes: Ich habe mein Studium an der Universität Hamburg noch nicht abgeschlossen (nur noch die Bachelorarbeitsverteidigung fehlt mir noch, aber die kann ich laut Studienordnung noch bis zwei Jahre nach Exmatrikulation ablegen) und wurde auch schon wegen fehlender Rückmeldung zum Oktober 2015 exmatrikuliert. Dabei handelt es sich wohl aber nicht um eine "richtige" Exmatrikulation, denn die Universität Mainz, an der ich mich gerade bewerbe, möchte eine Exmatrikulaionsbescheinigung. Die Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung reicht nicht aus. Da ich zur Zeit nicht in Hamburg bin, würde ich auch gerne über Stine meine Exmatrikulationsbescheinigung beantragen, wie Sie dies hier schon beschrieben haben. Allerdings muss ich die Exmatrikulationsbescheinigung bis zum 02.03 spätestens bei der Universität Mainz einreichen. Wie lange benötigen Sie bis ich die Exmatrikulationsbescheinigung erhalte? Muss ich sonst noch etwas bei der Beantragung beachten?
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße
Frederik Hiery
Dieser Betreff hier passt genau zu einer Sache, die mir Sorge bereitet. Folgendes: Ich habe mein Studium an der Universität Hamburg noch nicht abgeschlossen (nur noch die Bachelorarbeitsverteidigung fehlt mir noch, aber die kann ich laut Studienordnung noch bis zwei Jahre nach Exmatrikulation ablegen) und wurde auch schon wegen fehlender Rückmeldung zum Oktober 2015 exmatrikuliert. Dabei handelt es sich wohl aber nicht um eine "richtige" Exmatrikulation, denn die Universität Mainz, an der ich mich gerade bewerbe, möchte eine Exmatrikulaionsbescheinigung. Die Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung reicht nicht aus. Da ich zur Zeit nicht in Hamburg bin, würde ich auch gerne über Stine meine Exmatrikulationsbescheinigung beantragen, wie Sie dies hier schon beschrieben haben. Allerdings muss ich die Exmatrikulationsbescheinigung bis zum 02.03 spätestens bei der Universität Mainz einreichen. Wie lange benötigen Sie bis ich die Exmatrikulationsbescheinigung erhalte? Muss ich sonst noch etwas bei der Beantragung beachten?
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße
Frederik Hiery
Nachtrag: es ist mir logischerweise wichtig mein Studium in den nächsten Monaten trotzdem noch abschießen zu können. Bei dem Studium in Mainz hadel es sich allerdings um ein komplett neues Studium. Trifft dann die Auswahl , "berufliche Neuorientierung" zu?
Lieber Herr Hiery,
Um Ihnen eine aussagekräftige Antwort geben zu können, müsste ich zunächst wissen, welchen Studiengang Sie studieren und wann Sie Ihr Studium begonnen haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Um Ihnen eine aussagekräftige Antwort geben zu können, müsste ich zunächst wissen, welchen Studiengang Sie studieren und wann Sie Ihr Studium begonnen haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Ich habe Politikwissenschaften im Bachelor studiert und habe im Wintersemester 2011/12 begonnen.
Viele Grüße
Frederik Hiery
Viele Grüße
Frederik Hiery
Lieber Herr Hiery,
Die Kategorien, die im Exmatrikulationsantrag angegeben sind, treffen nicht ganz genau auf Sie zu. Das liegt daran, dass die Regelung, nach der man die Verteidigung der Bachelorarbeit noch bis zu zwei Jahren nach der Exmatrikulation ablegen kann, zwar in der Prüfungsordnung, die zu Ihrem Studienbeginn galt und damit für Sie weiter gilt (sofern Sie nichts Gegenteiliges beantragt haben) noch vorhanden ist. In allen neuen Prüfungsordnungen wurde diese Regelung aber inzwischen gestrichen, so dass Ihr Fall nach den neuen Prüfungsordnungen nicht mehr vorkommen kann. Auf Ihre Situation trifft am ehesten "Beendigung des Studiums nach letzter Prüfung vor Zeugnisausgabe" zu, daher sollten Sie dies im Antrag auswählen.
Wie lange die Bearbeitung Ihres Antrags dauern wird, kann ich Ihnen leider nicht beantworten, da dies immer vom aktuellen Bearbeitungsaufkommen abhängt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Kategorien, die im Exmatrikulationsantrag angegeben sind, treffen nicht ganz genau auf Sie zu. Das liegt daran, dass die Regelung, nach der man die Verteidigung der Bachelorarbeit noch bis zu zwei Jahren nach der Exmatrikulation ablegen kann, zwar in der Prüfungsordnung, die zu Ihrem Studienbeginn galt und damit für Sie weiter gilt (sofern Sie nichts Gegenteiliges beantragt haben) noch vorhanden ist. In allen neuen Prüfungsordnungen wurde diese Regelung aber inzwischen gestrichen, so dass Ihr Fall nach den neuen Prüfungsordnungen nicht mehr vorkommen kann. Auf Ihre Situation trifft am ehesten "Beendigung des Studiums nach letzter Prüfung vor Zeugnisausgabe" zu, daher sollten Sie dies im Antrag auswählen.
Wie lange die Bearbeitung Ihres Antrags dauern wird, kann ich Ihnen leider nicht beantworten, da dies immer vom aktuellen Bearbeitungsaufkommen abhängt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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