Erziehungswissenschaften studieren mit Fachhochschulreife und abgeschlossener Berufsausbildung

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LaraS
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Bearbeitet Erziehungswissenschaften studieren mit Fachhochschulreife und abgeschlossener Berufsausbildung

Beitrag von LaraS »

Guten Abend,
ich interessiere mich sehr an dem Studiengang der Erziehungswissenschaft und habe noch eine offene Frage bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen.
Ich habe im Jahr 2015 meine Fachhochschulreife erworben, anschließend als Integrationshelferin bei der Lebenshilfe gearbeitet und schlussendlich im Jahr 2019 meine Berufsausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin abgeschlossen. Nun arbeite ich seit März 2020 in der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Die sich mir stellende Frage ist nun, ob es aufgrund der Tatsache, der zur Fachhochschulreife zusätzlich abgeschlossenen Berufsausbildung und/oder meiner gesammelten Berufserfahrung, die Möglichkeit einer Chance auf einen Studienplatz besteht oder diese ausschließlich an Personen mit einer erworbenen allgemeinen Hochschulreife vergeben werden können.

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
Lara S.
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Erziehungswissenschaften studieren mit Fachhochschulreife und abgeschlossener Berufsausbildung

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Lara S.,

1) Mit einer Fachhochschulreife erfüllen Sie die Voraussetzungen für die folgenden zwei Studiengänge an der Universität Hamburg: "B.A. Sozialökonomie" und "B.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen" (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317174).

Für alle anderen Studiengänge der Universität Hamburg wird entweder eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung benötigt.

2) Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Wege zum Studium an der Universität Hamburg für beruflich Qualifizierte:

a) "Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung": www.uni-hamburg.de/meister

Ob Sie mit Ihrer Ausbildung eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, hängt von Ihrem spezifischen Abschluss ab.
Eine Liste aller Aus- bzw. Fortbildungen, die zum Studium an der Universität Hamburg berechtigen, finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dungen.pdf. Sie müssten also prüfen, ob Ihr Abschluss in dieser Liste genannt ist.

b) Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie entweder eine solche Fortbildung noch absolvieren oder Sie schauen sich die zweite Möglichkeit des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung an, den Hochschulzugang nach §38 Hamburgisches Hochschulgesetz: https://www.uni-hamburg.de/38.

Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie nach dem Lesen der verlinkten Informationen noch weitere Fragen haben sollten.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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