Bearbeitet Exmatrikulation nach dem 1. Semester
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Studien Platz ab 1.4. erhalten.
Dieses Studium interessiert mich sehr und ich möchte es auch gerne wahrnehmen.
Nun habe ich ganz aktuell auch eine Zusage für einen Ausbildungsplatz zum 01.09.2021 erhalten.
Meine Frage:
Ich würde das 1. Semester von dem Studiengang gerne mitmachen, da es auch sehr gut zum Ausbildungsplatz passt und müsste zum 2. Semester abbrechen (also exmatrikuliere –eine andere Möglichkeit gibt es wohl nicht?). Wenn ich dann meine Ausbildung mache und mich ab 01.04.2024 wieder für das gleiche Studium einschreibe, werde ich trotzdem angenommen, da ich ja einmal abgebrochen habe? Kann ich nochmal mit dem 1. Semester anfangen oder würde ich gleich mit dem 2. Semester starten? Gelten die Prüfungen, die ich im 1. Semester absolviert habe noch?
Oder wäre ich für die Uni HH komplett gesperrt und würde auch für einen anderen Studiengang keine Zulassung mehr erhalten?
Ich würde dieses halbe Jahr bis zum 01.09.2021 sehr gern nutzen und deshalb wäre es für mich optimal jetzt schon zu starten. Bitte geben Sie mir eine Antwort, auf was ich achten muss.
Vielen Dank und Liebe Grüße Annika
Re: Exmatrikulation nach dem 1. Semester
Liebe Annika,

um Ihre Fragen zu beantworten, musste ich zunächst erstmal im System nachschauen, für welchen Studiengang Sie eine Zulassung erhalten haben, da meine Antwort nicht bei jedem Studiengang gleich ausfällt. Entweder, weil keine Bewerbung für das höhere Fachsemester möglich, da keine freien Plätze für diesen angeboten werden können, oder weil eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester nur in das Hauptstudium möglich ist. Dieses ist bspw. beim Studiengang Rechtswissenschaft der Fall. Für alle Studiengänge gilt jedoch, dass eine Bewerbung in das erste Fachsemester nicht mehr möglich ist, wenn eine Immatrikulation in gleichen Studiengang vorlag und Studienleistungen erbracht wurden.

In Ihrem Studiengang "Sozialökonomie" werden in der Regel freie Plätze für das höhere Fachsemester angeboten, sowohl im Winter- als auch im Sommersemester. Ob dieses auch im Jahr 2024 der Fall ist, kann ich Ihnen nicht versprechen, es ist aber davon auszugehen. Sie bewerben sich dann innerhalb der Fristen und müssen bereits im Rahmen Ihrer Bewerbung einen Nachweis über anrechenbare Studienleistungen hochladen.

Informationen zum Bewerbungsverfahren für das höhere Fachsemester finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html.

Eine Exmatrikulation hat keine negativen Auswirkungen auf ein zukünftiges Bewerbungsverfahren.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten