Bearbeitet muss ich immatrikuliert sein für Bachelor und mündliche Prüfung?
Hallo liebes Campus Forum-Team,

eigentlich war ich der Hoffnung, noch dieses WiSe 20/21 meinen Abschluss machen zu dürfen, allerdings habe ich vom Prüfungsamt jetzt die Rückmeldung erhalten, dass mein Abgabetermin ab HEUTE 11.3.21 berechnet wird: also ist der frühste Termin - 6 Wochen nach Bescheid - der 22.4.21 (also bereits im SoSe21).

Das wirft mich nun ein wenig aus meiner beruflichen Planung.

Ich befürchte, ich muss an der UHH immatrikuliert sein, um meine Bachelorarbeit abgeben und meine mündliche Prüfung ablegen zu dürfen, richtig? (Ich hoffe insgeheim, dass ich das nicht muss, weil ich ab April endlich Vollzeit arbeiten würde...)

Oder gibt es in dem Falle Möglichkeiten, trotz Immatrikulation Vollzeit arbeiten zu dürfen? Ich besuche keine Veranstaltungen mehr, habe alle Credits in HF und NF beisammen (aber wahrscheinlich darf ich so oder so nicht Vollzeit arbeiten, aufgrund des Studierendenstatus, oder?)
Muss ich tatsächlich immatrikuliert sein?

Ich habe bis dato auch noch nicht den Beitrag fürs Sommersemester 21 überwiesen (falls ich also immatrikuliert sein muss, hoffe ich, dass ich nicht zu spät dran bin, um mich zurückzumelden?).

Wenn ich immatrikuliert sein muss: Ab wann kann ich mich exmatrikulieren lassen? Oder werde ich mit Erhalt meiner Prüfungsergebnisse automatisch exmatrikuliert?

Verzeihung für diese Flut an vielen Fragen (ich will so schnell wie möglich fertig und exmatrikuliert sein, um endlich Vollzeit zu arbeiten).

Vielen Dank im Voraus fürs Zeit nehmen und Beantworten!

Mit freundlichen Grüßen
Tanja Brandt
Re: muss ich immatrikuliert sein für Bachelor und mündliche Prüfung?
Liebe Frau Brandt,

In der Tat müssen Sie zur Abgabe Ihrer Arbeit noch immatrikuliert sein. Das steht aber Ihrer Vollzeittätigkeit nicht im Wege, denn es gibt keine Vorgabe seitens der Universität, dass Sie als Studierende nicht Vollzeit arbeiten dürfen. Die einzige Konsequenz, die sich aus der Vollzeittätigkeit ergibt, ist, dass Sie trotz Immatrikulation sozialversicherungsrechtlich nicht mehr als Studierende gelten - das ist aber in Ihrem Fall kein Problem, denn das wäre im Falle einer Exmatrikulation ja genau so.

Die Rückmeldefrist läuft noch bis zum 01.04. - Sie sind also nicht zu spät dran. Wenn Sie im Sommersemester 2021 Ihren Abschluss erwerben, werden Sie zum Ende des Semesters automatisch exmatrikuliert. Sie können sich aber auf Antrag auch schon früher exmatrikulieren lassen. Hier empfehle ich Ihnen, mit der Exmatrikulation in jedem Fall zu warten, bis Sie wissen, dass Sie die Bachelorarbeit bestanden haben, da auch eine Wiederholungsprüfung eine Immatrikulation voraussetzt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: muss ich immatrikuliert sein für Bachelor und mündliche Prüfung?
Guten Tag Frau Schelling,

Vielen Dank für die Rückmeldung und aufschlussreichen Antworten!
Dann bin ich ja erleichtert (vor allem wegen der Rückmeldung zum kommenden Semester!). Sobald ich dann sicher bin, bestanden zu haben, reiche ich den Antrag auf Exmatrikulation ein. Super!

Wissen Sie, ob ich mich bei meiner Krankenkasse melden muss wegen der Versicherung, wenn ich neben dem Studium Vollzeit arbeite?

Mit freundlichen Grüßen
Tanja Brandt
Re: muss ich immatrikuliert sein für Bachelor und mündliche Prüfung?
Liebe Frau Brandt,

Die Meldung an die Krankenkasse erfolgt üblicherweise über den Arbeitgeber, da ich Ihre Konstellation aber nicht genau kenne, fragen Sie zur Sicherheit lieber noch einmal bei Ihrer Krankenkasse nach, ob Sie in Bezug auf die Aufnahme der Vollzeittätigkeit und die bevorstehende Beendigung des Studiums noch etwas tun müssen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: muss ich immatrikuliert sein für Bachelor und mündliche Prüfung?
Hallo Frau Schelling,

alles klar, vielen Dank! Das werde ich dann sicherheitshalber tun.

Mit freundlichen Grüßen
Tanja Brandt
Antworten