Bearbeitet Anrechnung von Wartesemester/Zulassungbeschränkungen Lehramt
Sehr geehrte Damen und Herren

Ich plane zum Wintersemester den Beginn eines Studiums und habe Interesse an einem zulassungsbeschränkten Studiengang an Ihrer Universität.
Dazu hätte ich eine Frage bezüglich der Berechnung der Wartesemester im Hinblick auf die Ausbildungszeiten und während der Berufstätigkeit.
Ich habe meine Hochschulzugangsberechtigung 2009 erlangt. Ab dem WS 2009 bis einschliesslich WS 2010 war ich an einer Fachhochschule eingeschrieben ohne das Studium abzuschliessen.
Von Februar 2011 bis Juni 2013 habe ich eine Berufsausbildung zur Hotelfachfrau absolviert. Seit dem arbeite ich bis heute in dem Beruf. Ich würde nun gerne wissen, wie hoch die Anzahl meiner Wartesemester wäre? Nach meiner Berechnung nur anhand der Zeit in der ich seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung nicht eingeschrieben war, würde ich auf 10 Wartesemester kommen. Ist dies korrekt?
Des weiteren würde ich Sie gerne fragen, ob Sie eine Einschätzung abgeben könnten, wie meine Chancen stehen an Ihrer Universität für das Wintersemester 2016/2017 für den Studiengang Lehramt an beruflichen Schulen und Lehramt Grundschule einen Studienplatz zu erlangen, in Kombination mit meiner erlangten Hochschulzugangsberechtigung und der abgeschlossenen Berufsausbildung und mit Berücksichtigung der Wartesemester.

Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Bemühungen und freue mich auf eine Antwort von Ihnen.

Mit freundlichen Grüssen

Lena K.
Re: Anrechnung von Wartesemester/Zulassungbeschränkungen Leh
Liebe Lena K.,

Über Ihre Chancen, über die Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung zugelassen zu werden, lässt sich ohne Kenntnis Ihrer Note nichts sagen. Mit 10 Wartesemestern (Ihre Berechnung der Wartesemester in Ihrem Fall ist richtig) haben Sie sowohl für den Studiengang Lehramt an Beruflichen Schulen als auch für den Studiengang Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I eine Chance darauf, über die Wartezeit zugelassen zu werden. Sicher ist dies allerdings nicht, da in dem Fall, dass es mehr Bewerber/innen mit 10 Wartesemestern gibt als Studienplätze in der Wartezeitquote zur Verfügung stehen, das Los entscheidet. Eine abgeschlossene Berufsausbildung wird bei der Bewerbung an der Uni Hamburg nicht berücksichtigt, ist aber für eine Bewerbung für den Studinegang Lehramt an Beruflichen Schulen eine Voraussetzung. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/zpla/praxisanerkennung.html

Die Uni Hamburg bietet kein reines Lehramt an Grundschulen an. Was angeboten wird, ist der Studiengang Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I, in dem Sie die Lehrqualifikation für die Grundschule sowie für weiterführende Schulen bis zur Klassenstufe 10 erwerben. Genauere Informationen zu diesem Studiengang finden Sie hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehra ... darstufe-i

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Anrechnung von Wartesemester/Zulassungbeschränkungen Leh
Vielen Dank Frau Schelling für die hilfreiche Antwort!
Dürfte ich Sie als letztes fragen ob ich mit meiner Fachhochschulreife beide Studiengänge wählen könnte ? Liebe Grüsse
Re: Anrechnung von Wartesemester/Zulassungbeschränkungen Leh
Liebe Lena K.,

Eine Fachhochschulreife reicht für eine Bewerbung für diese beiden Studiengänge nicht aus, weil für eine Bewerbung für die Lehramtsstudiengänge eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich ist.

Sofern Sie nicht über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, kommt für Sie aber eventuell der Hochschulzugang für Berufstätige in Frage, da Sie eine abgeschlossene Ausbildung mit anschließender Berufserfahrung besitzen. Diese Möglichkeit besteht aber nicht mehr für eine Bewerbung zum Wintersemester 2016/17, da diese Art des Hochschulzugangs das Absolvieren einer Eingangsprüfung erfordert, für die die Bewerbungsfrist in diesem Jahr schon abgelaufen ist. Weiterführende Informationen zum Hochschulzugang für Berufstätige finden Sie hier: http://www.uni-hamburg.de/38 und in der folgenden Broschüre: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aetige.pdf

Eine weitere Möglichkeit für Sie könnte in einem Zugang über Ihr Fachhochschulstudium bestehen. Wer an einer deutschen Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich studiert hat, kann in dem gleichen Studiengang oder einem Studiengang derselben Fachrichtung an einer Hamburger Hochschule weiter studieren (§38 (5) HmbHG). Sofern Ihr Fachhochschulstudium also hinreichend verwandt mit einem Lehramtsstudium ist, könnte hier die Möglichkeit eines Zugangs bestehen. Sollten Sie annehmen, dass eine Verwandtschaft der Studiengänge gegeben ist, wenden Sie sich noch einmal unter genauer Angabe Ihrer früheren Studienrichtung (am besten Sie schicken ein Transcript of Records mit) an das Team Bewerbung und Zulassung: http://www.uni-hamburg.de/studium

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten