Hallo,
ist es tatsächlich notwendig, erneut eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses einzureichen, wenn dies bereits für die WiMi-Stelle sowie die Zulassung notwendig war?
Gleiches gilt für die Krankenversicherungsbescheinigung, die auch aus der Anstellung als WiMi offensichtlich hervorgeht.
Vielen Dank und freundliche Grüße