Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich an der Universität Hamburg für ein Doppelstudium im Master und im Bachelor bewerben. Noch bin ich nicht an der Universität Hamburg eingeschrieben. Auf der Website gibt es hierzu die folgenden Informationen:
"Für ein paralleles Studium zweier Studiengänge, von denen mindestens einer ein weiterbildender Masterstudiengang ist, muss kein Antrag auf ein Doppelstudium gestellt werden.
In diesem Fall schreiben Sie bitte nach dem Absenden Ihrer Online-Bewerbung eine kurze Nachricht über www.uni-hamburg.de/kontakt-cc, in der Sie uns mitteilen, dass SIe beide Studiengänge parallel studieren möchten. Dies betrifft die auf dieser Seite aufgeführten Studiengänge."
Bedeutet dies, dass ich nur einen Stine Account erstellen muss, um mich bei beiden Studiungängen zu bewerben?
Die Bestätigung für die Möglichkeit der Durchführung beider Studiengänge zur selben Zeit und die schriftliche Begründung brauche ich aber trotzdem, oder?
Wie sollte diese Begründung aussehen, also gibt es eine Mindestanzahl an Worten oder sonstige Regelungen?
Die Bestätigungen der Möglichkeit der Durchführung und meine Begründung reiche ich dementsprechend dann unter www.uni-hamburg.de/kontakt-cc ein, richtig?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Vielen lieben Dank!
Hallo hannahm,
wenn Sie einen der weiterbildenden Masterstudiengänge (siehe unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html) studieren möchten, bewerben Sie sich für diesen direkt am Institut, das diesen Studiengang anbietet (innerhalb der für diese Studiengänge angegebene Frist). Sie erhalten von dort auch die Zulassung. Wenn Sie eine Zulassung erhalten und sich bereits regulär für einen Bachelorstudiengang beworben haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an https://uni-hamburg.de/studium, so dass wir Sie in den Masterstudiengang einschreiben können. Sollten Sie auch für den Bachelorstudiengang eine Zulassung erhalten, informieren Sie uns bitte zusätzlich darüber, dass Sie in beiden Studiengängen parallel eingeschrieben sein möchten.
Wenn einer der beiden Studiengänge, für die Sie sich bewerben möchten, ein weiterbildender Masterstudiengang ist, ist ein Antrag auf Doppelstudium nicht erforderlich. Aus diesem Grund benötigen Sie auch kein selbst verfasstes Begründungsschreiben und auch keine Bescheinigung aus den Fakultäten über die Durchführbarkeit.
Mit besten Grüßen,
BK
wenn Sie einen der weiterbildenden Masterstudiengänge (siehe unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html) studieren möchten, bewerben Sie sich für diesen direkt am Institut, das diesen Studiengang anbietet (innerhalb der für diese Studiengänge angegebene Frist). Sie erhalten von dort auch die Zulassung. Wenn Sie eine Zulassung erhalten und sich bereits regulär für einen Bachelorstudiengang beworben haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an https://uni-hamburg.de/studium, so dass wir Sie in den Masterstudiengang einschreiben können. Sollten Sie auch für den Bachelorstudiengang eine Zulassung erhalten, informieren Sie uns bitte zusätzlich darüber, dass Sie in beiden Studiengängen parallel eingeschrieben sein möchten.
Wenn einer der beiden Studiengänge, für die Sie sich bewerben möchten, ein weiterbildender Masterstudiengang ist, ist ein Antrag auf Doppelstudium nicht erforderlich. Aus diesem Grund benötigen Sie auch kein selbst verfasstes Begründungsschreiben und auch keine Bescheinigung aus den Fakultäten über die Durchführbarkeit.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg