Wie kann man sich für ein Doppelstudium bewerben, wenn man bereits Lehramt studiert und sich hierin für den Master bewerben möchte, im anderen Studiengang allerdings für den Bachelor? Reicht es aus einen Antrag auf ein Doppelstudium zu stellen?
Hallo kübra123,
verstehe ich es richtig, dass Sie bereits in einem Studiengang immatrikuliert sind und zwei weitere dazu nehmen möchten? Das ist nicht möglich, da Sie maximal in zwei Studiengängen zur Zeit immatrikuliert sein können. Sollten Sie den Bachelorstudiengang, in dem Sie derzeit immatrikuliert sind, bis zum 30.09.2021 endgültig abgeschlossen haben, können Sie sich für beide Studiengänge neu bewerben und stellen dabei einen Antrag auf Doppelstudium. Wenn Sie dies tun möchten, müssen Sie den Antrag aber noch heute mit Ihrer Bewerbung auf den Masterstudiengang stellen, da heute die Bewerbungsfrist für die Masterstudiengänge endet. Auf den Bachelorstudiengang könnten Sie sich zwar noch bis zum 31.07. bewerben, im Doppelstudienantrag kann dann aber kein Masterstudiengang mehr genannt werden, da die Bewerbungsfrist für die Masterstudiengänge dann bereits abgelaufen ist und die Nennung eines zweiten Studiengangs im Antrag der Bewerbung für diesen Studiengang entspricht.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
verstehe ich es richtig, dass Sie bereits in einem Studiengang immatrikuliert sind und zwei weitere dazu nehmen möchten? Das ist nicht möglich, da Sie maximal in zwei Studiengängen zur Zeit immatrikuliert sein können. Sollten Sie den Bachelorstudiengang, in dem Sie derzeit immatrikuliert sind, bis zum 30.09.2021 endgültig abgeschlossen haben, können Sie sich für beide Studiengänge neu bewerben und stellen dabei einen Antrag auf Doppelstudium. Wenn Sie dies tun möchten, müssen Sie den Antrag aber noch heute mit Ihrer Bewerbung auf den Masterstudiengang stellen, da heute die Bewerbungsfrist für die Masterstudiengänge endet. Auf den Bachelorstudiengang könnten Sie sich zwar noch bis zum 31.07. bewerben, im Doppelstudienantrag kann dann aber kein Masterstudiengang mehr genannt werden, da die Bewerbungsfrist für die Masterstudiengänge dann bereits abgelaufen ist und die Nennung eines zweiten Studiengangs im Antrag der Bewerbung für diesen Studiengang entspricht.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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