2. Staatsexamen Pharmazie 1. Versuch

Antworten
Nina7707
Beiträge: 1
Registriert: Fr 30. Jul 2021, 18:53

Bearbeitet 2. Staatsexamen Pharmazie 1. Versuch

Beitrag von Nina7707 »

Hallo,

viele stehen gerade vor dem 2. Staatsexamen im Fach 'Pharmazie' und fragen sich nun wie es weitergeht, wenn man nicht alle Fächer im 1. Versuch besteht.

1. Muss ich den Semesterbeitrag weiter leisten, um eine Bescheinigung als Student zu bekommen?
oder wie erhält meine eine Studienbescheinigung für z.B. die Krankenkasse?
2. Muss man sich exmatrikulieren nach bestandenem Examen?
3.Gibt es irgendwo Infos gesammelt zum weiteren Vorgehen nach dem 2. Staatsexamen?

Vom Studienbüro wurde man zum Landesprüfungsamt verwiesen und dort wiederum zum CampusCenter. Vom LPA kam lediglich die Info, dass man sich bei "nicht bestehen" dort melden muss, um nicht zum begleitenden Unerricht eingeladen zu werden.

Ich hoffe Sie können die Fragen klären, dann würde ich meine Komillitonen ebenfalls informieren.

Vielen Dank,
Janina
Benutzeravatar
Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: 2. Staatsexamen Pharmazie 1. Versuch

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Janina,

A) Viele stehen gerade vor dem 2. Staatsexamen im Fach 'Pharmazie' und fragen sich nun wie es weitergeht, wenn man nicht alle Fächer im 1. Versuch besteht.

1) Grundsätzlich scheinen Ihre Fragen prüfungsrechtlicher Natur zu sein ("Was passiert, wenn eine Prüfung nicht bestanden wird?") und daher müssen Sie diese Frage der für die Prüfung zuständigen Institution stellen.

Für Ihren Immatrikulationsstatus an der Universität Hamburg und damit für den Bereich, für den wir im Campus-Center der Universität Hamburg zuständig sind, ist eine Abschlussprüfung nur dann relevant, wenn diese a) erfolgreich bestanden wurden (siehe Frage 3) oder wenn dieses b) endgültig nicht bestanden wurde. In beiden Fällen werden wir vom zuständigen Fachbereich entsprechend informiert. Nur in diesen beiden Fällen hat eine Prüfung Auswirkungen auf den Immatrikulationsstatus an der Universität Hamburg.

Unter welchen Bedingungen eine Prüfung erfolgreich bestanden wurde bzw. endgültig nicht bestanden wurde, wird wiederum nicht von uns, sondern von den für die Prüfung zuständigen Institutionen entschieden bzw. ist in den jeweils einschlägigen Satzungen festgelegt. Ich kann Ihnen also sagen, was passiert, wenn Sie die Abschlussprüfung eines Studiengangs der Universität Hamburg erfolgreich bestehen oder endgültig nicht bestehen, jedoch nicht, wann dies der Fall ist, da es sich hierbei um eine studiengangsspezifische, prüfungsrechtliche Frage handelt.

2) "Muss ich den Semesterbeitrag weiter leisten, um eine Bescheinigung als Student zu bekommen?"

Diese Frage hat wiederum nichts mit Prüfungen bzw. dem 2. Staatsexamen zu tun. Alle Personen, die an der Universität Hamburg immatrikuliert sein wollen, müssen den Semesterbeitrag zahlen.

Keine Person kann an der Universität Hamburg immatrikuliert sein, wenn die Rückmeldung durch Zahlung des Semesterbeitrags nicht erfolgt ist (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html). Personen, die sich nicht fristgerecht für eine Semester zurückmelden, werden zu Beginn des jeweiligen Semesters exmatrikuliert.

Ob und unter welchen Bedingungen eine Immatrikulation im Wintersemester 2021/22 für Sie erforderliche ist, wäre eine Frage, die Sie bitte mit Ihrem zuständigen Fachbereich besprechen müssten.

3) "Muss man sich exmatrikulieren nach bestandenem Examen?"

Nein.
Wie Sie auf unserer Webseite www.uni-hamburg.de/exmatrikulation lesen können, gilt die folgende Regelung für alle Studierende, die Ihr Studium an der Universität Hamburg erfolgreich abschließen: "Sofern Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen und die Exmatrikulation nicht explizit beantragen, werden Sie zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Studium abschließen (d.h. zum 31.03. oder 30.09), exmatrikuliert."

4) "Gibt es irgendwo Infos gesammelt zum weiteren Vorgehen nach dem 2. Staatsexamen?"

Mir ist keine solche Informationsquelle speziell für das Vorgehen nach dem Abschluss des 2. Staatsexamens im Studiengang "St.Ex. Pharmazie" bekannt. Da aber an der Universität Hamburg die einzelnen Fachbereich bzw. Fakultäten für das Prüfungswesen in Ihren Studiengängen zuständig sind, müssen Sie sich bei Fragen zu Prüfungen, zur Erstellung von Abschlussdokumenten oder der Bescheinigung von Prüfungsleistungen bitte direkt an Ihr zuständiges Studienbüro wenden.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten