Hallo Azeem,
Um ein Doppelstudium beginnen zu können, müssen Sie für beide Studiengänge zugelassen werden. Werden Sie für einen der beiden Studiengänge abgelehnt, wird Ihr Antrag auf ein Doppelstudium nicht geprüft. Um meine folgenden Erläuterungen zu verstehen, sollten Sie sich in jedem Fall vorher das folgende Merkblatt zum Antrag auf ein Doppelstudium durchlesen:
https://www.uni-hamburg.de/doppelstudium.
Bei einer Bewerbung für ein Doppelstudium ist es relevant, welchen der beiden Studiengänge Sie im Hauptantrag nennen, d.h. für welchen der beiden Studiengänge Sie sich über die Online-Bewerbung bewerben und welchen zweiten Studiengang Sie in Ihrem Antrag auf das Doppelstudium nennen. Werden Sie für den Studiengang abgelehnt, für den Sie sich über die Online-Bewerbung bewerben, erhalten Sie gar keinen Studienplatz, da dann Ihr Antrag auf Zulassung für den zweiten Studiengangs nicht geprüft wird. Werden sie für den Studiengang zugelassen, für den Sie sich über die Online-Bewerbung bewerben, aber für den Studiengang abgelehnt, den Sie in Ihrem Antrag nennen, ist nur Ihr Antrag auf ein Doppelstudium hinfällig, die Zulassung für den ersten Studiengang erhalten Sie aber dennoch. Sir können sich dann z.B. zu einem späteren Zeitpunkt erneut für den zweiten Studiengang bewerben und einen Antrag auf ein Doppelstudium stellen.
Eine Zulassung im Rahmen der Härtefallquote ist nur für den Hauptstudiengang möglich, nicht aber für den zweiten Studiengang, d.h. wenn Sie bei der Bewerbung für einen der Studiengänge einen Härtefallantrag stellen möchten, müssen Sie diesen Studiengang als Hauptstudiengang angeben. Dies bringt allerdings, wie oben erläutert, die Gefahr mit sich, dass Sie, sollte Ihr Härtefallantrag abgelehnt werden und Sie auch im regulären Zulassungsverfahren für diesen Studiengang keine Zulassung erhalten, gar keinen Studienplatz erhalten.
Hier gilt es also abzuwägen. Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie für den einen Studiengang zugelassen werden würden, könnte es klug sein, sich zunächst für diesen Studiengang zu bewerben, um sicher einen Studienplatz in einem Ihrer Wunschstudiengänge zu erhalten und den anderen Studiengang in Ihrem Antrag auf ein Doppelstudium zu nennen, auch wenn Sie dann für diesen Studiengang keinen Härtefallantrag stellen können. Hierzu muss noch erwähnt werden, dass es an der Uni Hamburg keine zulassungsfreien Bachelorstudiengänge gibt. Es gibt allerdings Studiengänge, in denen häufig trotz der Zulassungsbeschränkung alle Bewerber/innen zugelassen werden können, weil die Anzahl der Bewerbungen so gering ist, dass es ausreichend Studienplätze für alle Bewerber/innen gibt. Vielleicht haben Sie das verwechselt. Vorteil dieser Vorgehensweise wäre, dass Sie eine größere Chance haben, zumindest einen Ihrer Wunschstudiengänge studieren zu können und weiterhin "gefahrlos" jeweils in der Bewerbungszeit einen Antrag auf ein Doppelstudium stellen können, um ggf. den weiteren Studiengang später beginnen zu können.
Wichtig zu wissen ist dabei aber auch, dass ein Härtefallantrag bei der ersten Bewerbung für ein Studium die größte Chance auf Erfolg hat. Sind Sie bereits immatrikuliert oder haben Sie bereits studiert, wird einem Härtefallantrag in der Regel nur dann statt gegeben, wenn gesundheitliche oder vergleichbar schwere Gründe Sie zu einem Studienfachwechsel zwingen. Lesen Sie hierzu bitte das folgende Merkblatt:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf Wenn Sie also den Härtefallantrag als die größte Chance auf einen Platz in einem der beiden Studiengänge ansehen und das Studium dieses Studiengangs Ihnen wichtig ist, könnte es auch die günstigere Option sein, sich mittels des Härtefallantrags zunächst für diesen Studiengang zu bewerben und den anderen Studiengang in Ihrem Antrag auf das Doppelstudium zu nennen. Um beurteilen zu können, ob diese Option für Sie günstiger ist, sollten Sie sich aber in jedem Fall anhand des oben verlinkten Merkblatts zunächst Klarheit darüber verschaffen, ob ein Härtefallantrag in Ihrem Fall überhaupt eine Chance hat. Sollte es sich bei den Gründen für den Härtefallantrag um gesundheitliche Gründe handeln, können Sie sich dazu auch im Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten beraten lassen:
https://www.uni-hamburg.de/studieren-mi ... ntakt.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling