Liebe Meriana,
1) "Ich würde gern noch wissen, wieviele Module bzw. Veranstaltungen müssen im Status eines Teilzeitstudiums belegt werden pro Semester? "
Es gibt an der Universität Hamburg weder im Teilzeit- noch im Vollzeitstudium eine vorgeschriebene Anzahl von Modulen oder Lehrveranstaltungen, die Sie pro Semester belegen müssen.
Eine gewisse Ausnahme gilt nur für die Studiengänge Rechtswissenschaft (Staatsexamen), Betriebswirtschaftslehre (B. Sc.), Business Administration (M. Sc.) und Lehramt an Beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften (B.Sc. und M.Sc.), da die
Fachspezifischen Bestimmungen bzw. Prüfungs- und Studienordnungen dieser Studiengänge, den Abschluss bestimmter Module nach einer festgelegten Anzahl von Fachsemestern vorschreiben. Aus diesen studiengangsspezifischen Reglungen ergeben sich dann Einschränkungen bei der Wahl der Module bzw. Lehrveranstaltungen.
2) "Und bis wann muss der Beitrag für das Semesterticket überwiesen werden?"
Es gibt keine feste Frist für Zahlung des Semesterbeitrags für Studierende in Ihrem ersten Semester an der Universität Hamburg.
Es liegt jedoch in Ihrem Interesse, dies möglichst zeitnah zu tun, da ohne die Überweisung des Semesterbeitrags die endgültige Immatrikulation noch nicht erfolgen kann und Sie auch keine endgültigen Semesterunterlagen und keine Semesterbescheinigung erhalten (siehe
www.uni-hamburg.de/ae).
Liebe Grüße
Thomas Walter