ich möchte mich gerne als Promotionsstudentin einschreiben und habe alle Unterlagen beisammen außer das offizielle Abschlusszeugnis. Reicht auch eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Studiums um mich immatrikulieren zu können?
Eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss reicht für die Einschreibung nicht aus. Daher müssen Sie mit der Einschreibung warten, bis Sie das offizielle Abschlusszeugnis haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
zu den Unterlagen für die Einschreibung habe ich auch ein paar Fragen:
1. Betreuungserklärung: Zur Betreuung meiner Dissertation wurde eine Betreuungskommission bestehend aus drei Prof.s gebildet. Diese haben sich dem Promotionsausschuss der Fakultät Erziehungswissenschaft gegenüber zur Betreuung bereit erklärt. Alle drei sind entsprechend auch im Bescheid zur Zulassung zur Promotion aufgeführt. Reicht für die Unterlagen zur Einschreibung eine Kopie dieses Zulassungsbescheids? Oder wenn nicht, wenigstens nur eine Betreuungserklärung der Erstbetreuuerin, die ich mir dann erst noch ausstellen lassen müsste?
2. Amtlich beglaubigte Kopie des ersten Staatsexamens: Ist hier alternativ auch die Einreichung einer Zweitschrift o.k.? Behinderungsbedingt ist alles, was ich nicht per Post oder Internet/eMail erledigen lässt mit größerem Aufwand verbunden, weshalb ich zur Not lieber eine Zweitschrift verwenden würde als eigens eine amtlich beglaubigte Kopie einzuholen... Oder reicht für mich als ehem. Angestellten / wissenschaftlichem Mitarbeiter der UHH sogar eine einfache Kopie?
3. Was ich nicht wusste: Mein ehem. STINE-Account wurde nach Ende meiner Anstellung an der UHH nicht gelöscht. Die Zugangsdaten habe ich aber nicht mehr und muss nun ins Rechenzentrum, um sie mir neu ausstellen zu lassen. Das schaffe ich erst nächste Woche, in der allerdings auch meine Frist zur Einschreibung abläuft (vier Wochen nach dm 14.4.). Ich möchte daher eine Fristverlängerung beantragen. Nur wo muss/kann ich das überhaupt?
Ihre Anfrage ist personenbezogen und wurde Ihnen daher vom Team Studierendenangelegenheiten per Email beantwortet. Sie hatten die gleiche Anfrage noch einmal etwas später als eigenen Beitrag in diesem Forum veröffentlicht. Diese Anfrage habe ich gelöscht, da es sich um eine Dopplung handelte.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg