Rückerstattung Semesterbeitrag

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LuisaWe
Beiträge: 3
Registriert: Di 3. Sep 2019, 15:09

Bearbeitet Rückerstattung Semesterbeitrag

Beitrag von LuisaWe »

Hallo,

ich habe vor ein paar Tagen meine Masterarbeit abgegeben, werde aber bis zum 30.9. noch nicht die Note haben. Vom Prüfungsbüro habe ich erfahren, dass ich mich daher noch für das nächste Semester einschreiben muss. Kann ich mich dann, wenn ich dann in ein paar Wochen die Note erhalte, noch exmatrikulieren und den Semesterbeitrag zurückerstattet bekommen? Ich belege im kommenden Semester ja keine Veranstaltungen der Uni mehr, sondern warte nur auf meine Masterarbeitsnote.

Vielen Dank für eine Antwort.
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Campus-Center - BK
Beiträge: 5595
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Rückerstattung Semesterbeitrag

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo LuisaWe,

am besten erkundigen Sie sich noch mal im Studienbüro, ob Sie sich wirklich zum Wintersemester zurückmelden müssen. Denn für die Eintragung von Noten bzw. Ausstellung der Abschlussdokumente müssen Studierende in der Regel nicht immatrikuliert sein. Vielleicht gab es hier ja ein Missverständnis. Sollte eine Immatrikulation doch bei Ihrem Studiengang erforderlich sein, erhalten Sie den gesamten Semesterbeitrag zurück, wenn Sie die Exmatrikulation bis Ende Oktober beantragen und uns zeitgleich die bereits erstellten Semesterunterlagen zurückschicken. Die Exmatrikulation erfolgt dann rückwirkend zum 1.10..

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Müller_Jan
Beiträge: 24
Registriert: So 13. Nov 2016, 10:38

Re: Rückerstattung Semesterbeitrag

Beitrag von Müller_Jan »

Sehr geehrte Frau Schelling,

daran anschließend: Ich habe eine ähnliche Situation. Meine Prüfungen sind abgelegt und ich warte nur darauf, dass zwei Noten eingetragen werden. Masterarbeit ist längst im System eingetragen, es fehlen eben nur zwei kleinere Noten.

Sollten die bis Ende Oktober eingetragen sein, kann ich also möglicherweise noch rechtzeitig eine Exmatrikulation beantragen und gar den vollen Betrag zurückerstattet bekommen? Ich studiere Lehramt und habe bisher vermutet, dass ich nur anteilig das Semesterticket zurückerstattet bekomme.

A propos Semesterticket: Wird die Abgabe des Tickets und der Exmatrikulationsbescheinigung und dann die Rückerstattung vom HVV abgewickelt oder macht das auch die Universität?

Ich freue mich auf eine Antwort.
Liebe Grüße!
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Rückerstattung Semesterbeitrag

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Müller_Jan,

1) "Sollten die bis Ende Oktober eingetragen sein, kann ich also möglicherweise noch rechtzeitig eine Exmatrikulation beantragen und gar den vollen Betrag zurückerstattet bekommen?"

Sie müssten sich bitte beim für die Lehramtsstudiengänge zuständigen Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen ZPLA erkundigen, bis zu welchem Zeitpunkt die Immatrikulation für Sie erforderlich ist bzw. war, da es sich um eine prüfungsrechtliche Frage handelt. Dieser Zeitpunkt hängt von den studiengangsspezifischen Regelungen ab und ist an der Universität Hamburg nicht einheitlich geregelt.

a) Sollten Ihnen das ZPLA ein Datum nennen, dass bereits im Wintersemester 2021/22 liegt (01.10.2021 oder später), dann wäre eine Rückerstattung des Semesterbeitrags nicht möglich, da Sie dann für das Wintersemester 2021/22 immatrikuliert sein müssen und folglich auch der Semesterbeitrag zu zahlen wäre.

Eine Rückerstattung des Semesterbeitrags ist nur dann möglich, wenn eine Immatrikulation im jeweiligen Semester nicht erforderlich ist und der Semesterbeitrag unnötigerweise gezahlt wurde.

Es gäbe in diesem Fall noch die Möglichkeit, sich die Kosten für das Semesterticket anteilig zum verbleibenden Nutzungszeitraum von der Fahrgeldstelle der S-Bahn Hamburg zurückerstatten lassen (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2928390).

b) Sollten Ihnen das ZPLA ein Datum nennen, dass im Sommersemester 2021 liegt (30.09.2021 oder früher), dann wäre die Immatrikulation im Wintersemester nicht erforderlich und Sie können den Semesterbeitrag zurückerhalten.

In diesem Fall müssten Sie, damit eine Rückzahlung möglich ist, bis spätestens Ende Oktober:
  • die Semesterunterlagen des Wintersemesters 2021/22 und einen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Rückzahlung (https://www.uni-hamburg.de/rueckzahlung) an folgende Adresse schicken:
    ------------------------------------
    Universität Hamburg - Campus-Center
    Team Bewerbung, Zulassung und Studierendenangelegenheiten
    Alsterterrasse 1
    20354 Hamburg
    ------------------------------------
  • einen Antrag auf Exmatrikulation zum Ende des Sommersemesters 2021 stellen (Antragssemester: Sommersemester 2021 / Exmatrikulationszeitpunkt: zum Semesterende).
Liebe Grüße
Thomas Walter
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