Hallo,
nach einer fast 5 jährigen Pause (Erkrankung und Kinderbetreuung) konnte ich mich dieses Semester wieder immatrikulieren lassen. Vor der Exmatrikulation stand ich kurz vor meinem Bachelorabschluss. Nun heißt es, dass ich nach den aktuellen fachspezifischen Bestimmungen weiter studieren soll. Das würde für mich bedeuten, dass mir ein Teil meiner erbrachten Leistungen nicht anerkannt werden würden und ich wesentlich mehr als vor der Exmatrikulation noch zu leisten habe = Verlängerung der Studienzeit.
Muss das tatsächlich sein? Wie kann ich weiter vorgehen?
Herzliche Grüße
Liebe Maria,
Diese Frage müssen wir zunächst klären, daher bitte ich Sie um ein wenig Geduld.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Diese Frage müssen wir zunächst klären, daher bitte ich Sie um ein wenig Geduld.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Guten Tag,
vom Studienbüro habe ich mittlerweile die Information erhalten, dass ich einen Antrag stellen kann, um nach der alten Ordnung weiterstudieren zu können. Wie sehe das Antragsverfahren aus? Was muss du dabei beachten?
Freundlichen Gruß
vom Studienbüro habe ich mittlerweile die Information erhalten, dass ich einen Antrag stellen kann, um nach der alten Ordnung weiterstudieren zu können. Wie sehe das Antragsverfahren aus? Was muss du dabei beachten?
Freundlichen Gruß
Liebe Maria,
Den Antrag stellen Sie beim Studienbüro - daher fragen Sie am besten dort nach.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Den Antrag stellen Sie beim Studienbüro - daher fragen Sie am besten dort nach.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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