Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kommiliton*innen
Mir ist gesagt worden, dass ich, wenn ich scheinfrei bin, keinen Semesterbeitrag zahlen muss, sondern dass ich mich exmatrikuliere und, wie vorher schon begonnen, das Examen, in diesem Falle Evangelische Theologie auf Diplom, ablege.
Als ähnlichen Fall habe ich diesen hier im Forum gefunden: viewtopic.php?f=48&t=5238. Dort wurde dies für eine Magisterprüfung bejaht.
Meine Fragen lauten: Gilt dies auch für mich und wo finde ich dazu einen rechtlich absichernden Beleg?
Die anderen Examenskandidat*innen würden dies auch gerne wissen.
Ganz herzlichen Dank für die Unterstützung!
Liebe Grüße
Cornelia CS