Zulassung

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Ana1
Beiträge: 1
Registriert: Di 17. Mai 2016, 12:34

Bearbeitet Zulassung

Beitrag von Ana1 »

Hallo,

ich habe bereits an der Uni Hamburg studiert und 2010 mein Diplom in Erziehungswissenschaften gemacht. Nun würde ich gerne Gebärdensprachendolmetschen (zum WS 2016) studieren. Mein Abitur habe ich 2003 gemacht mit NC 2,5. Wäre es für mich möglich für den Studiengang zugelassen zu werden?

Viele Grüße,
Ana2
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Zulassung

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Ana2,

Über Ihre Abiturdurchschnittsnote stehen Ihre Zulassungschancen für den Studiengang B.A. Gebärdensprachdolmetschen eher nicht gut, da die NC-Werte für diesen Studiengang in den vergangenen Jahren immer zwischen 1,8 und 2,2 lagen, wie Sie der folgenden Tabelle entnehmen können: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... mester.pdf Da die Werte der letzten Jahre allerdings immer nur eine Tendenz abbilden können und sich die Werte in jedem Jahr neu im Verlauf des Verfahrens aus der Anzahl der Bewerber/innen, deren Durchschnittsnoten und der Anzahl der Studienplätze ergeben, ist dies nur eine Einschätzung.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich mit der Durchschnittsnote Ihres Diploms in Erziehungswissenschaften statt mit Ihrer Abiturdurchschnittsnote zu bewerben, da auch das Diplom als Hochschulzugangsberechtigung gilt. Sollte die Note Ihres Diploms besser sein, könnte dies also Ihre Chancen verbessern. Darüber hinaus haben Sie - sofern Sie nach dem Abschluss Ihres Diploms nicht mehr an einer deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben gewesen sind - auch eine Chance auf Zulassung über Ihre Wartezeit, die bei einem Erwerb des Diploms in 2010 mindestens 10 Wartesemester beträgt. Mit 10 Wartesemestern haben Sie in jedem Fall eine Chance auf Zulassung, da 10 Wartesemester die höchstmögliche Zahl von Wartesemestern sind, die an der Uni Hamburg berücksichtigt werden. Bei mehr Bewerber/innen mit 10 Wartesemestern als Plätze in Ihrem Wunschstudiengang über die Wartezeitquote vergeben werden können, entscheidet hier das Los, so dass Sie in jedem Fall eine Chance auf Losglück haben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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