Lieber Ski,
1) "Also würde es bedeuten, dass ich dann wenn ich mich im nächsten Bewerbungsverfahren für den Unterrichtsfachwechsel bewerbe, ganz normal im 5. Semester wäre, nur mit einem neuen Teilstudiengang, welches beispielsweise Geographie an stelle von Mathematik wäre - ist dies korrekt?
Wenn Sie sich für ein neues Unterrichtsfach ins erste Fachsemester bewerben, eine Zulassung erhalten und sich frist- und formgerecht für das neue Unterrichtsfach immatrikulieren, dann wären Sie für Erziehungswissenschaft und Ihre berufliche Fachrichtung regulär im 5. Fachsemester und für das neue Unterrichtsfach im 1. Fachsemester.
2) "Wenn ich im SoSe 22 Module in Geographie, welche zum Teilstudiengang des Lehramts gehört belegen und bestehen würde, hätte ich dann Chancen für ein höheres Fachsemester für dieses Fach?"
a) Mir ist leider noch nicht ganz klar geworden, wieso Sie sich ins höhere Fachsemester bewerben wollen. Eventuell wäre es sinnvoll, wenn Sie mir noch mal kurz erläutern, warum Sie dies vorhaben.
Hinsichtlich der Anerkennung von vorhandenen Studien- und Prüfungsleistung macht es keinen Unterschied, ob eine Bewerbung ins erste oder ins höhere Fachsemester erfolgt, da die Anerkennung vorhandener Studienleistungen in beiden Fällen möglich ist. Die Anerkennung würde in beiden Fällen nach der Immatrikulation für das jeweilige Unterrichtsfach direkt am zuständigen Fachbereich stattfinden.
Vorteilhaft wäre eine Bewerbung ins höhere Fachsemester hinsichtlich der Zulassungschancen dann, wenn der Teilstudiengang bei einer Bewerbung ins erste Fachsemester zulassungsbeschränkt ist und bei einer Bewerbung ins höhere Fachsemester zulassungsfrei bzw. wenn Sie durch die vorhanden Leistungen, die nur bei der Bewerbung ins höhere Fachsemester relevant sind (siehe
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7304563), bessere Zulassungschancen haben als mit der Note der Hochschulzugangsberechtigung (siehe
www.uni-hamburg.de/nc).
Der von Ihnen erwähnte Teilstudiengang
Geographie in Ihrem Bachelor-Lehramtsstudiengang war im Bewerbungsverfahren des Wintersemesters 2021/22 bei einer Bewerbung ins erste Fachsemester zulassungsfrei (siehe Screenshot unten aus der
Satzungen über die Zulassungshöchstzahlen des Wintersemesters 2021/22 -
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... df#page=19).
Wenn dies auch im Bewerbungsverfahren des Wintersemesters 2022/23 der Fall ist, dann hätte eine Bewerbung ins höhere Fachsemester, falls dafür überhaupt Studienplätze angeboten würden, keine Vorteile.
b) Um Ihre Frage zu beantworten, kann ich Ihnen aber bestätigen, dass die Bedingung für eine Bewerbung ins höhere Fachsemester das Vorliegen von anrechenbaren Leistungen für das entsprechende Unterrichtsfach ist (siehe
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7445499). Da Sie die Leistungen zwangsläufig nicht im selben Studiengang erbracht haben bzw. erbringen werden, weil es sich um einen Teilstudiengang handelt, den Sie erstmals studieren werden, müssten Sie bei einer Bewerbung ins höhere Fachsemester zur Bewerbung durch eine entsprechende Bestätigung des zuständigen Fachbereiches nachweisen, dass Leistungen vorliegen.
c) Ob eine Bewerbung ins höhere Fachsemester für ein spezifisches Unterrichtsfach für das Wintersemester 2022/23 möglich sein wird, hängt davon ab, ob Studienplätze für das gewünschte Unterrichtsfach für die Bewerbung ins höhere Fachsemester (z.B. den von Ihnen erwähnten Teilstudiengang
Geographie im Lehramtsstudiengang
B.Ed. Lehramt an berufsbildenden Schulen) angeboten werden. Dies wird in der sogenannten
Satzungen über die Zulassungshöchstzahlen festgelegt.
Die entsprechende Satzung über die Zulassungshöchstzahlen für die Studienplätze im Bewerbungsverfahren des Wintersemester 2022/23 wird spätestens zu Beginn der Bewerbungsphase auf der oben verlinkten Webseite veröffentlicht sein.
Liebe Grüße
Thomas Walter