Immatrikulation verfallen lassen

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Rafal
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Registriert: Mi 27. Okt 2021, 14:23

Bearbeitet Immatrikulation verfallen lassen

Beitrag von Rafal »

Guten Tag,

bislang bin ich noch nicht vollständig immatrikuliert und ich werde das Studium aus diversen persönlichen Problemen nicht weiterhin antreten können.

Jedoch habe ich noch einige Fragen zum weiteren Ablauf.
Wenn ich auf die Immatrikulation verzichte, darf ich mich in Zukunft falls es sich ergibt trotzdem noch für ein Studium bewerben?
Wenn das der Fall wäre müsste ich da angeben, dass ich schon vorher in einer Universität immatrikuliert war, obwohl es nur vorläufig war und ich die endgültigen Dokumente nicht erhalten hatte?
Und muss ich mich in irgendeiner Form persönlich abmelden oder verfällt die Anmeldung sowieso automatisch wenn ich mich nicht endgültig immatrikuliere?

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir bei meinen Fragen helfen könnten!

MfG

Rafal Podolski
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Immatrikulation verfallen lassen

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Rafal Podolski,

1) "Wenn ich auf die Immatrikulation verzichte, darf ich mich in Zukunft falls es sich ergibt trotzdem noch für ein Studium bewerben?"

Ja.

2) "Wenn das der Fall wäre müsste ich da angeben, dass ich schon vorher in einer Universität immatrikuliert war, obwohl es nur vorläufig war und ich die endgültigen Dokumente nicht erhalten hatte?"

Wenn Sie auf den Studienplatz verzichten (siehe www.uni-hamburg.de/verzicht) oder den Immatrikulationsprozess nicht bis zum Ende des ersten Semesters abschließen, dann werden Sie nicht exmatrikuliert, da nur bereits endgültig immatrikulierte Studierende auch exmatrikuliert werden können.

Bei einem Verzicht bzw. bei nicht abgeschlossener Immatrikulation wird die Immatrikulation storniert. Das bedeutet, dass Sie anschließend rechtlich so gestellt sind, als hätten Sie den Antrag auf Immatrikulation nicht gestellt.

Wenn Sie im Kontext späterer Bewerbungen o.Ä. nach früheren Immatrikulationen an deutschen Hochschulen bzw. an der Universität Hamburg gefragt werden, müssen Sie also keine Immatrikulation für das Wintersemester 2021/22 angeben, wenn Sie auf den Studienplatz verzichtet haben.

3) "Und muss ich mich in irgendeiner Form persönlich abmelden oder verfällt die Anmeldung sowieso automatisch wenn ich mich nicht endgültig immatrikuliere?"

Ich würde Sie bitten, eine Verzichtserklärung einzureichen, falls Sie das Studium nicht antreten wollen bzw. können.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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