Liebe Johanna Kühl,
ich gehe davon aus, dass Sie sich das Merkblatt
Hinweise zur Bewerbung für den zweiten Abschnitt der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin bereits durchgelesen haben, in dem das Bewerbungsverfahren und die erforderlichen Schritte beschrieben werden.
"Für Bewerber*innen, die den ersten Studienabschnitt in Deutschland abgeschlossen haben, ist die Bewerbung papierlos. Die Auswahl erfolgt auf Basis der Angaben in der Online-Bewerbung. Zur Immatrikulation müssen zum Beleg dieser Angaben ein Nachweis über die absolvierte Erste Abschnittsprüfung und ein Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung eingereicht werden." (ebd.)
1) "... jedoch bekomme ich einige meiner Scheine (z.B. einen Sammelschein für meine belegten Seminare) erst zu einem späteren Zeitpunkt"
Sie müssen keine einzelnen Scheine bei uns einreichen; weder im Bewerbungs- noch im Rahmen des Immatrikulationsverfahrens ist dies an der Universität Hamburg erforderlich.
2) Sie müssten prüfen, ob es Ihnen möglich ist, zur Immatrikulation (d.h. innerhalb der Immatrikulationsfrist) den
Nachweis über die absolvierte Erste Abschnittsprüfung einzureichen. Dieses Dokument muss zwingend innerhalb der Immatrikulationsfrist vorliegen und kann nicht nach dem Ende der Immatrikulationsfrist nachgereicht werden.
Da die Zulassungsbescheide für das Sommersemester 2022 am 23.02.2022 veröffentlicht werden und die Immatrikulationsfrist sieben Tage beträgt, müssten Sie dieses Dokument also spätestens am 02.03.2022 bei uns einreichen (siehe
https://www.uni-hamburg.de/info-hfs).
Bitte lassen Sie es mich wissen, wenn Sie zu diesen Regelungen noch weitere Fragen haben.
Liebe Grüße
Thomas Walter