Hallo Sommervogel,
rechtlich gesehen ist die Ausübung einer Vollzeitbeschäftigung parallel zum Universitätsstudium erlaubt. Dennoch möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der B.Sc. Physik der Uni Hamburg nicht als berufsbegleitender Studiengang ausgelegt ist. Es ist zwar möglich, diesen Studiengang in Teilzeit neben einer Berufstätigkeit zu studieren, auch dafür ist aber während der Vorlesungszeit Ihre regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltungen erforderlich. Als Teilzeitstudierende/r in diesem Studiengang nehmen Sie zusammen mit Vollzeitstudierenden am regulären Lehrbetrieb teil, nur mit reduziertem Zeitaufwand. Daher würde ich Ihnen empfehlen die
Studienberater*innen des Fachbereichs Physik zu kontaktieren und vorab zu klären, ob Ihr Vorhaben so umsetzbar ist.
Beste Grüße,
Oksana Maryskevych