Hallo,
ich studiere Lehramt an der Uni Hamburg und würde gerne nächstes WS mit dem Master beginnen. Voraussichtlich werde ich hierzu noch nicht alle Leistungen aus dem BA abgeschlossen haben, diese jedoch im ersten Mastersemester abschließen.
Nun ist es so, dass eine mündliche Prüfung meines BA-Studiums wahrscheinlich erst Mitte März statt finden wird, so dass es für mich wichtig sein wird, wie der Ablauf des Nachweises verläuft.
Ich habe gelesen, dass man bis Ende März alle Prüfungen als bestanden auf Stine eingetragen haben muss. Jedoch ist auch von einem Zeugnis die Rede (https://www.uni-hamburg.de/zpla/formula ... kblatt.pdf) was man beantragt haben sollte, und für das man wiederum auch alle Stine-Einträge braucht.
Jedoch habe ich dazu auch verschiedene Informationen gefunden, so dass es z.B. ausreicht, dass die Noten bis zum 31.03. in Stine eingetragen wurden, wenn man an der Uni Hamburg studiert...
In einem anderen Merkblatt war vermerkt, dass man doch ein Zeugnis braucht, und dass es mehrere Wochen dauert, bis es ausgestellt werden kann..
Ich bin gerade etwas verwirrt, vielleicht können sie mir weiterhelfen
Vielen Dank für eine kurze Rückantwort,
Irina