Liebe PhAd,
1) Wenn Sie bereits für einen Studiengang (in Ihrem Fall also "St.Ex. Rechtswissenschaft") an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren bzw. sind und Leistungen in diesem Studiengang erbracht haben, dann können Sie sich nicht mehr ins erst Fachsemester dieses Studiengangs an der Universität Hamburg bewerben.
Bitte prüfen Sie anhand der folgenden Regelung zur "Erneuten Bewerbung ins 1. Fachsemester", ob für Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Bewerbung ins erst Fachsemester möglich sein wird:
https://www.uni-hamburg.de/info-bachelor#page=11.
Da Sie bei uns für den Studiengang "St.Ex. Rechtswissenschaft" immatrikuliert sind, wäre also nur die Frage nach erbrachten Leistungen relevant.
2) Die zweite Bewerbungsoption an der Universität Hamburg für den Studiengang "St.Ex. Rechtswissenschaft" ist eine Bewerbung ins Hauptstudium. Dafür muss zur Bewerbung ein Nachweis einer bestandenen Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft eingereicht werden:
https://www.uni-hamburg.de/info-hfs#page=12.
Sie müssten sich also bitte bei der Fernuni Hagen erkundigen, ob Sie im Rahmen des Studiums oder des Studienabschlusses eine der im verlinkten Dokument genannten Bescheinigungen erhalten werden. Nur dann wäre eine Bewerbung ins Hauptstudium für Sie möglich.
3) Anerkennung von Leistungen
Leistungen aus anderen Studiengängen können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind. Dies gilt für die Bewerbung ins höhere Fachsemester bzw. Hauptstudium und für die Bewerbung ins erst Fachsemester gleichermaßen. In der Regel findet im Rahmen der Anerkennung auch eine Hochstufung in das passende Fachsemester statt, sofern dies erforderlich ist.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen für den Studiengang "St.Ex. Rechtswissenschaft" müssten Sie direkt an Prüfungsamt der Fakultät für Rechtswissenschaft richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen bzw. der Fakultät selbst vorgenommen werden:
https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... gsamt.html.
Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Universität Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen (
www.uni-hamburg.de/studienbueros) , eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie noch weitere Fragen haben.
Liebe Grüße
Thomas Walter