Master Psychologie Auswahlverfahren

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nadineheckler
Beiträge: 1
Registriert: Fr 21. Jan 2022, 15:48

Bearbeitet Master Psychologie Auswahlverfahren

Beitrag von nadineheckler »

Sehr geehrte Damen und Herren,

werden Wartesemester zwischen Hochschulzugangsberechtigung und Start des Bachelors beim Auswahlverfahren für den Master in Psychologie berücksichtigt oder wird ausschließlich die Note der Hochschulzugangsberechtigung und die der vorläufigen Bachelorabschlussnote berücksichtigt?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Nadine Heckler
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Master Psychologie Auswahlverfahren

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Frau Nadine Heckler,

ich werde Ihnen hier kurz die für die Zulassung aufgrund der Wartezeit für einen Masterstudiengang der Universität Hamburg und somit auch für den M.Sc. Psychologie relevanten Regelungen nennen:
2) Die nach Abzug der nach Absatz 1 tatsächlich zu vergebenen Studienplätze werden wie folgt vergeben:
1. zu 90 v.H. nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens nach § 19,
2. zu 10 v.H. nach der Wartezeit gemäß § 17 (Wartezeitquote Masterstudiengänge).
(§ 16 Absatz 2 Uni-ZS)
(1) Die Auswahl der Studienbewerberinnen und -bewerber innerhalb der Wartezeitquote erfolgt bei der Vergabe der Studienplätze für einen Masterstudiengang nach der Zahl der seit dem Erwerb der Zugangsberechtigung für das angestrebte Masterstudium vergangenen Halbjahre (Wartezeit). Es zählen nur volle Halbjahre vom Zeitpunkt des Erwerbs der Zugangsberechtigung für das angestrebte Masterstudium bis zum Beginn des Semesters, für das die Zulassung beantragt wird. Halbjahre sind die Zeit vom 1. April bis zum 30. September eines Jahres (Sommersemester) und die Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. März des folgenden Jahres (Wintersemester).
(§ 18 Absatz 1 Uni-ZS)
Für die Anzahl der in der Wartezeitquote relevanten Wartesemester ist also nicht die Zeitspanne zwischen Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur) und der Bewerbung für den Master, sondern nur die Zeitspanne zwischen Erwerb des für den Master qualifizierenden Studienabschlusses (i.d.R. ein Bachelorstudiengang) und der Bewerbung für den Master relevant.

Die übrigen 90% der Studienplätze werden nach Qualifikation, d.h. im Falle des Studiengangs M.Sc. Psychologie gemäß folgender Regelung vergeben:
1. Masterstudiengang Psychologie
Übersteigen die Bewerbungen, die die Besonderen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, die Anzahl der für den Masterstudiengang Psychologie zur Verfügung stehenden Studienplätze, erfolgt die Auswahl wie folgt:
Anhand des gewichteten Mittels (50/50) aus der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und der vorläufigen Durchschnittsnote bzw. der Gesamtnote des erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudienganges Psychologie werden alle Bewerbungen in eine Rangreihe gebracht, wobei das beste Ergebnis bzw. die beste gewichtete Durchschnittsnote den ersten Rangplatz erhält. Bei Bewerbungen mit der gleichen gewichteten Durchschnittsnote entscheidet das Los.
(I. Anlage, B der Satzung über Auswahlverfahren und -kriterien für die Studiengänge der Fakultät
für Psychologie und Bewegungswissenschaft
)
Liebe Grüße
Thomas Walter
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