Freiwilligendienst

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Alicia
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Bearbeitet Freiwilligendienst

Beitrag von Alicia »

Hallo zusammen,

ich absolviere zur Zeit einen Bundesfrewilligendienst und möchte danach gerne studieren. Nun stellt sich mir die Frage, ob der Frewilligendienst in Bezug auf meinen Abi-Schnitt angerechnet wird und wenn ja in welcher Form ?


Viele Grüße,
Alicia
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Freiwilligendienst

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Alicia,

Freiwilligendienste etc. werden bei einer Bewerbung an der Uni Hamburg nicht in der Weise angerechnet, dass dadurch die Note der Hochschulzugangsberechtigung verbessert wird. Ein Freiwilligendienst zählt aber als Wartezeit. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen oder ausländischen Hochschule eingeschrieben sein, da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten.

Auch Wartezeit wird aber bei der Bewerbung nicht auf den Notenschnitt „angerechnet“, sondern man kann entweder nach der Durchschnittsnote über die Leistungsliste oder nach der Wartezeit über die Wartezeitliste zugelassen werden. Dabei werden in den Bachelorstudiengängen 90% der Studienplätze über die Leistungsliste und 10% über die Wartezeit vergeben. Abgesehen vom Studiengang Physik sind diese beiden Kriterien in der Uni Hamburg die einzigen Auswahlkriterien für die Bachelorstudiengänge. Detaillierte Informationen zur Auswahl nach Durchschnittsnote und nach Wartezeit finden Sie hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... en-nc.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Universität Hamburg
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Freiwilligendienst

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hinweis: Die Informationen in dieser Antwort sind veraltet. Hinsichtlich der Wartezeit gilt ab dem Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 2016/17 eine geänderte Regelung: Studienzeiten an einer staatlichen deutschen Hochschule gelten nicht als Wartezeit. Das Studium an einer privaten deutschen oder einer ausländischen Hochschule wird hingegen als Wartezeit gewertet.
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