Umschreibung Bachelor zu Master

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Smerdyakov
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Registriert: Mi 26. Jan 2022, 16:43

Bearbeitet Umschreibung Bachelor zu Master

Beitrag von Smerdyakov »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich aktuell im 1. Semester eines Masterstudiums in Medienwissenschaften. Meine Zulassung erfolgte unter Vorbehalt, da mein Abschlussmodul aus dem vorherigen Bachelorstudium (ebenfalls an der UHH) noch nicht abgeschlossen war. Somit muss ich laut Zulassungsbescheid den Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudiums bis zum 31.03. erbringen.

Nun zu meiner konkreten Situation: Es steht bei mir lediglich noch die mündliche Prüfung offen. Aktuell sind hierfür Sammeltermine üblich, der früheste Termin wäre aktuell der 21. März. Nun wurde mir allerdings mitgeteilt, dass die Ausstellung der vollständigen Abschlussdokumente aktuell durchschnittlich 8 Wochen in Anspruch nimmt.

Nach meinem Verständnis sind diese für eine Umschreibung allerdings nicht notwendig, da lediglich der Nachweis erbracht werden muss, nicht das endgültige Zeugnis - ist dies korrekt? Soweit ich es verstehe, war in früheren Fällen schon allein die Eintragung der Endnote eigentlich gleichbedeutend mit einer Umschreibung, zusätzlich könnte ich eine vorläufige Abschlussbestätigung einreichen.

Gehe ich also richtig in der Annahme, dass ich keinen gesonderten früheren Termin für meine mündliche Prüfung ansetzen muss (zumal selbst dies nicht die rechtzeitige Ausstellung der Abschlussdokumente garantieren würde), sondern den regulären Sammeltermin am 21.03. wahrnehmen kann, und die Umschreibung in den Master dennoch fristgerecht zum 31.03. vonstatten geht?

Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antwort!

Herzliche Grüße
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Umschreibung Bachelor zu Master

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r Smerdyakov,

"Nach meinem Verständnis sind diese für eine Umschreibung allerdings nicht notwendig, da lediglich der Nachweis erbracht werden muss, nicht das endgültige Zeugnis - ist dies korrekt?"

1) Studierenden, die den für den Master qualifizierenden ersten Studienabschluss an der Universität Hamburg im Verlauf des ersten Mastersemesters erwerben, müssen das Zeugnis in der Regel nicht selber bei uns nachreichen, da diese Information durch eine interne Meldung des jeweils zuständigen Fachbereiches erfolgt (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#10234034).

2) Ich würde Ihnen aber empfehlen, mit Ihrem Studienbüro zu klären, wann Ihr Fachbereich uns im Campus-Center der Universität Hamburg den erfolgreichen Abschluss melden wird, da mir die Zeit vom Prüfungstermin ("21. März") bis zum Ende der Nachreichfrist (31. März) sehr kurz erscheint.

Fall Sie die Auskunft erhalten, dass Ihr Studienbüro keine Meldung an uns im Campus-Center der Universität Hamburg vor Fristende schaffen wird bzw. diesbezüglich keine anderweitigen Absprachen mit meinen für die Sachbearbeitung zuständigen Kolleg*innen getroffen hat, müssten Sie sich eine Ersatzbescheinigung ausstellen lassen, aus der hervorgeht, dass Sie das Studium erfolgreich abgeschlossen haben und diese als Nachweis bei uns einreichen (www.uni-hamburg.de/nachreichen).

Wir brauchen also in keinem Fall das eigentliche Abschlusszeugnis von Ihnen, sondern entweder muss Ihr Fachbereich uns den Abschluss melden, dann müssen Sie nichts weiter tun und keine Dokumente einreichen, oder Sie reichen die angesprochene Bescheinigung bei uns ein.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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