Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich aktuell im 1. Semester eines Masterstudiums in Medienwissenschaften. Meine Zulassung erfolgte unter Vorbehalt, da mein Abschlussmodul aus dem vorherigen Bachelorstudium (ebenfalls an der UHH) noch nicht abgeschlossen war. Somit muss ich laut Zulassungsbescheid den Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudiums bis zum 31.03. erbringen.
Nun zu meiner konkreten Situation: Es steht bei mir lediglich noch die mündliche Prüfung offen. Aktuell sind hierfür Sammeltermine üblich, der früheste Termin wäre aktuell der 21. März. Nun wurde mir allerdings mitgeteilt, dass die Ausstellung der vollständigen Abschlussdokumente aktuell durchschnittlich 8 Wochen in Anspruch nimmt.
Nach meinem Verständnis sind diese für eine Umschreibung allerdings nicht notwendig, da lediglich der Nachweis erbracht werden muss, nicht das endgültige Zeugnis - ist dies korrekt? Soweit ich es verstehe, war in früheren Fällen schon allein die Eintragung der Endnote eigentlich gleichbedeutend mit einer Umschreibung, zusätzlich könnte ich eine vorläufige Abschlussbestätigung einreichen.
Gehe ich also richtig in der Annahme, dass ich keinen gesonderten früheren Termin für meine mündliche Prüfung ansetzen muss (zumal selbst dies nicht die rechtzeitige Ausstellung der Abschlussdokumente garantieren würde), sondern den regulären Sammeltermin am 21.03. wahrnehmen kann, und die Umschreibung in den Master dennoch fristgerecht zum 31.03. vonstatten geht?
Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antwort!
Herzliche Grüße