Hallo Santana,
Ob Sie mit einem in Argentinien abgeschlossenen Studium in Deutschland arbeiten können, hängt zunächst davon ab, ob das Berufsfeld, in dem Sie tätig sein wollen, reglementiert ist. Sollte das der Fall sein, müssen Sie sich an die jeweils für die Prüfung ausländischer Abschlüsse auf Gleichwertigkeit mit den deutschen Abschlüssen zuständige Stelle wenden, um die Frage zu klären, ob ein bestimmter ausländischer Abschluss anerkannt wird. Welche Stellen dies sind, ist wiederum jeweils nach Berufsfeld unterschiedlich - Universitäten sind dafür aber nicht zuständig.
Speziell für die Berufsfelder der Psychologie, die einer Reglementierung unterliegen, ist die zuständige Stelle der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. Der BDP hat zur Titelanerkennung und Berufsausübung in Deutschland bei internationalen Studienabschlüssen eine umfangreiche FAQ-Sammlung - vielleicht hilft diese Ihnen ja schon weiter:
http://www.bdp-verband.org/psychologie/ ... g.shtml#08
Bei nicht reglementierten Berufsfeldern entscheidet letztlich immer der Arbeitgeber darüber, ob Sie mit Ihrem ausländischen Abschluss als hinreichend qualifiziert für die jeweilige Stelle angesehen werden, d.h. hier lässt sich keine Voreinschätzung hinsichtlich einer Anerkennung geben.
Eine Einstufung ausländischer Hochschulen hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit deutschen Hochschulen finden Sie in der Datenbank anabin:
http://anabin.kmk.org/no_cache/filter/i ... ionen.html Dies ist aber immer nur eine Einstufung der Einrichtung und nicht der einzelnen Abschlüsse, die von der Einrichtung vergeben werden. Wenn hier eine Hochschule als H+ eingestuft wird, bedeutet das, dass Abschlüsse, die an dieser Einrichtung erreicht wurden, einer Gleichwertigkeitsuntersuchung im Hochschulbereich unterzogen werden können. Eine Vorentscheidung darüber, ob die Abschlüsse dieser Einrichtung deutschen Hochschulabschlüssen gleichgestellt werden können, ist damit aber nicht verbunden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling