Bewerbungsverfahren für deutsche Staatsbürger mit ausländische HZB

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theodort
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Registriert: Sa 22. Jan 2022, 18:50

Bearbeitet Bewerbungsverfahren für deutsche Staatsbürger mit ausländische HZB

Beitrag von theodort »

Sehr geehrte Universität Hamburg,
Ich bin am Bachelor of Science Physik Programm interessiert und möchte mich dieses Jahr für das Wintersemester bewerben. Ich bin sowohl deutscher als auch amerikanischer Staatsbürger, also bin ich mir nicht sicher welches Bewerbungsprozess ich benutzen muss. Ich bewerbe mich mit einem High School Diploma in Verbindung mit einem Nachweis über die 'Advanced Placement' (AP) Prüfungen. Laut dem DAAD sollte das in Ordnung gehen. Das problem ist, dass die Resultate der AP Prüfungen oft erst spät im Juli rauskommen, und die Bewerbungsfristen für das Wintersemester am 15.07 sind. Es wäre mir lieber, wenn ich nicht ein Jahr bei einem Studienkolleg verschwenden müsste, den am Ende dieses Schuljahres werde ich alle Kriterien erfüllt haben so das ich mich direkt an die Universität bewerben kann. Wäre es möglich mich nur mit meinem Zeugnis zu bewerben, das beweisen kann, dass ich die erforderlichen AP-Klassen absolviert habe, dass aber nicht die Noten von den AP-Prüfungen enthält? Oder ist es möglich mich nach der Bewerbungsfrist bewerben, dann aber mit den Resultaten von den AP-Prüfungen.
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Bewerbungsverfahren für deutsche Staatsbürger mit ausländische HZB

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r theodort,

1) "Ich bin sowohl deutscher als auch amerikanischer Staatsbürger, also bin ich mir nicht sicher welches Bewerbungsprozess ich benutzen muss."

Sobald eine der Staatsangehörigkeiten eine deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit ist, bewirbt man sich wie alle Deutschen und EU-Bürger in der EU-Quote. Weitere eventuell vorhandene Staatsangehörigkeiten sind also nicht relevant.

In der zweiten Quote, der Nicht-EU-Quote, können sich nur solche Bewerber*innen bewerben, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben und auch keines der anderen Gleichstellungskriterien erfüllen.

2) "Laut dem DAAD sollte das in Ordnung gehen."

Nur zur Sicherheit weise ich an dieser Stelle darauf hin, dass alle Bewerber*innen eine offizielle Anerkennung des Bildungsabschlusses benötigen, falls es sich nicht um eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung handelt. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit und der Bewerbungsquote.

Die Anerkennung könnten Sie zum Beispiel im Rahmen unseres Anerkennungsverfahrens beantragen, falls Ihnen keine andere offizielle Anerkennung Ihres ausländischen Bildungsabschlusses vorliegt.

Es ist wichtig zu verstehen, dass das Anerkennungsverfahren für den ausländischen Bildungsabschluss und das Bewerbungsverfahren für einen Studiengang der Universität Hamburg zwei separate Verfahren sind, für die unterschiedliche Regelungen und Fristen gelten.

Bitte beachten Sie die geltenden Fristen für den Antrag auf Anerkennung an der Universität Hamburg, die auf unserer Webseite und im begleitenden FAQ-Dokument genannt werden.

Der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, in Ihrem Fall also die Anerkennung Ihres ausländischen Bildungsabschlusses, ist an der Universität Hamburg nicht zur Bewerbung, sondern zur Immatrikulation einzureichen.

Bitte denken Sie auch daran, dass alle Bewerber*innen, die sich nicht mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung bewerben, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, eine gültigen Nachweis der Deutschkenntnisse zur Immatrikulation einreichen müssen (siehe www.uni-hamburg.de/dsh).

3) "Das problem ist, dass die Resultate der AP Prüfungen oft erst spät im Juli rauskommen, und die Bewerbungsfristen für das Wintersemester am 15.07 sind."

Wenn Ihnen Ihr ausländischer Bildungsabschluss nicht bis zum 15.07.2022 vorliegt, dann können Sie keine Anerkennung Ihres Bildungsabschlusses im Rahmen des Anerkennungsprozesses der Universität Hamburg beantragen bzw. garantieren wir nicht mehr, dass Ihnen rechtzeitig ein Ergebnis mitgeteilt werden kann.
Antragsfristen
[...]
Bewerbung zu einem Wintersemester:
[...]
16.12.- 31.05. Anerkennung Hochschulzugangsberechtigung/Bachelorabschluss für die Bewerbung zum Wintersemester für alle anderen Studiengänge (Ausnahme: Deutsche und den Deutschen gleichgestellte Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nach Beginn des laufenden Jahres erworben haben, dürfen den Antrag noch bis zum 15.07. stellen)
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hulbildung)
Sie könnten sich bewerben und selbstständig bei anderen Institutionen um eine Anerkennung bemühen, die von uns akzeptiert wird (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hulbildung) und hoffen, dass Ihnen diese bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation zur Verfügung stehen wird.

4) "Es wäre mir lieber, wenn ich nicht ein Jahr bei einem Studienkolleg verschwenden müsste, den am Ende dieses Schuljahres werde ich alle Kriterien erfüllt haben so das ich mich direkt an die Universität bewerben kann."

Ich verstehe den Zusammenhang zum Studienkolleg an dieser Stelle leider nicht. Der Besuch des Studienkollegs bzw. das Absolvieren der Feststellungsprüfung am Studienkolleg ist nur dann erforderlich, wenn Sie keinen direkten Hochschulzugang haben (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ng#5333327). Die Feststellungsprüfung ist keine Option, um ein nicht rechtzeitig vorliegendes Zeugnis zu ersetzen.

5) "Wäre es möglich mich nur mit meinem Zeugnis zu bewerben, das beweisen kann, dass ich die erforderlichen AP-Klassen absolviert habe, dass aber nicht die Noten von den AP-Prüfungen enthält?"

a) Zur Bewerbung werden keine Dokumente eingereicht (siehe https://www.uni-hamburg.de/bewerbungsunterlagen).
Der Nachweis, dass Sie über eine ausreichende Hochschulzugangsberechtigung verfügen (also in Ihrem Fall eine Anerkennung Ihres ausländischen Bildungsabschlusses als Hochschulzugangsberechtigung) muss an der Universität Hamburg erst zur Immatrikulation eingereicht werden.

b) Ob Ihr Zeugnis einen Bildungsabschluss darstellte, der Ihnen den direkten Zugang zu Studium an einer deutschen Hochschule bzw. der Universität Hamburg ermöglicht, wird im Rahmen des Anerkennungsprozesses geprüft (siehe oben).

6) "Oder ist es möglich mich nach der Bewerbungsfrist bewerben, dann aber mit den Resultaten von den AP-Prüfungen."

Eine Bewerbung nach dem Ende der Bewerbungsfrist ist grundsätzlich nicht möglich.

Liebe Grüße
Thomas Walter
theodort
Beiträge: 2
Registriert: Sa 22. Jan 2022, 18:50

Re: Bewerbungsverfahren für deutsche Staatsbürger mit ausländische HZB

Beitrag von theodort »

Sehr geehrter Herr Walther,

Wäre es möglich, dass sie mir bitte per e-mail an [entfernt - T.W.] ihre direkte Bürotelefonnummer und e-mail mitteilen. Ich habe noch einige kurze Fragen, die ich stellen möchte, um den Antrag auf Anerkennung meines ausländischen Bildungsabschlusses an der Universität Hamburg in die Wege zu leiten.



Mit freundlichen Grüßen

Theodor Tuschl
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Bewerbungsverfahren für deutsche Staatsbürger mit ausländische HZB

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Theodor Tuschl,

ich würde Sie bitten, uns über das Kontaktformular des Campus-Centers zu schreiben. Meine Kolleg*innen und ich werden Ihre Anfrage dann zeitnah beantworten.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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