Sehr geehrte Damen und Herren,
ich studiere im ersten Semester Psychologie an der UHH. Zur Zeit bin ich zusätzlich noch an der Universität Bremen immatrikuliert (kurzfristige Überschneidung). Da ich dort noch auf die Anmeldung und Eintragung einer Prüfung warte, werde ich bis zum 31.03. immatrikuliert bleiben müssen.
Erst danach werde ich dann einen Exmatrikulationsnachweis erhalten. Deshalb wollte ich mich erkundigen, ob es ein Problem darstellt, wenn die Exmatrikulationsbescheinigung erst einige Tage nach Ende des Überschneidungssemesters vorliegt?
Zudem stellt sich mir die Frage, ob der Sprachkenntnis-Nachweis für Englisch schon durch meine Hochschulzugangsberechtigung erbracht ist. Das Niveau B2, in Teilen C1, ist auf meinem Abitur-Zeugnis bescheinigt.
Über eine kurze Antwort freue ich mich sehr. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
Hamid